Meldungsarchiv
Gestern veröffentlichte das Aktionsbündnis Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft eine Pressemitteilung, in dem es seine Position zum Entwurf einer neuen Urheberrechtsrichtlinie der Europäischen Kommission (Proposal for a DIRECTIVE OF THE EUROPEAN PARLIAMENT AND OF THE COUNCIL on copyright in the Digital Single Market vom 14.09.2016) aus der Perspektive der Wissenschaft erläutert. Im Volltext lautet sie:
Über verschiedene Kanäle (u.a. die Mailingliste Inetbib) wurde heute auf die am 02.03. publizierten FAQ zum Zweitveröffentlichungsrecht (§ 38 (4) UrhG) der Schwerpunktinitiative Digitale Information der Allianz der der deutschen Wissenschaftsorganisationen hingewiesen. Sie beantworten 44 Fragen in sieben Schwerpunkten, u.a.
Heute, am 28.11.2014, wurde der ursprünglich zum Ende des Jahres auslaufende § 52a UrhG durch einen Beschluss des Bundesrates per Änderung des Urheberrechtsgesetzes entfristet. Es ist mit dieser so genannten Intranetklausel nun auch (nach Inkraftsetzung durch den Bundespräsidenten) über 2014 hinaus möglich
Der European Parliamentary Research Service (EPRS) hat eine äußerst nützliche Zusammenstellung der Dokumente bereitgestellt, die für das Thema der europäischen Copyright-Regulierung mit Blick auf die digitalen Transformationspotenziale einschlägig sind (Adapting the EU copyright rules to the digital transformation – July 2014) (http://
Die Plattform IUWIS darbt drei Jahre nach Auslaufen der Förderung durch die DFG in einer Art Post-Förderungs-Starre, wenngleich der Infopool, also die Sammlung mit Materialien zum Thema Urheberrecht in Wissenschaft und Bildung ihre Ergänzungen erfährt. Die mittlerweile deutlich über 4000 nachgewiesenen Dokumente in der Datenbank stellen wenigstens aus zeithistorischer Sicht eine vermutlich einzigartige Sammlung zu den Debatten, Diskursen und Entwicklungen um das Urheberrecht vor allem in der Bundesrepublik in den vergangenen Jahrendar.
Das Aktionsbündnis Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft veröffentlichte heute folgende Pressemitteilung:
Bildungs- und Wissenschaftsschranke im Koalitionsvertrag
Das Aktionsbündnis kann auf Grund einiger Formulierungen im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD darauf setzen, dass in der nächsten Legislaturperiode das lange verfolgte Ziel einer umfassenden Bildungs- und Wissenschaftsschranke im Urheberrecht auf die politische Agenda kommt.
"Das Einscannen von mehr als 20 Millionen Büchern und die Verbreitung von kurzen Auszügen ("Snippets") entsprächen dem "Fair Use" des amerikanischen Urheberrechts."
berichtet u.a. das Börsenblatt unter Berufung auf einer entsprechende Reuters-Agenturmeldung über die Entscheidung des Richters Denny Chin, der die Klage der Autorenvereinigung Authors Guild gegen Google und das Google Books Project abwies, und ergänzt:
In einem Artikel von Dagmar Giersberg für das Goethe-Institut e. V. (Internet-Redaktion) wird darauf hingewiesen, dass § 52a UrhG weiterhin (und das seit 10 Jahren) nur befristet gilt und dass damit die für Bildung und Wissenschaft unverzichtbare Rechtssicherheit (auch für entsprechende Investitionen) weiter nicht gegeben ist.
Der Bundesrat beschließt, so heißt es in einer Pressemeldung des BRs vom 3.5.2013, "die Einführung eines Zweitveröffentlichungsrechts für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an Hochschulen und Forschungseinrichtungen". Allerdings an entscheidenden Stellen anders, als es bislang die Bundesregierung vorgesehen hat.
Einen Überblick darüber, was urheberrechtlich aus und für Lehrveranstaltungen zulässig ist, schafft der Artikel "Live aus dem Hörsaal", der am 15.04.2013 in der Süddeutschen Zeitung erschienen und auch online abrufbar ist.
Mit Drucksache 265/13 und der Berichterstattung durch Mecklenburg-Vorpommern empfiehlt der Bundesratsausschuss für Kulturfragen dem Bundesrat, zu dem für das Zweitverwertungsrecht entscheidenden Absatz 4 von § 38 wie folgt Stellung zu nehmen:
1. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe c (§ 38 Absatz 4 Satz 1 UrhG)
In Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe c § 38 Absatz 4 ist Satz 1 wie folgt zu fassen:
Baden-Württemberg will über einen in der 558. Sitzung des Ausschusses für Kulturfragen am 15. April 2013 behandelten Antrag (Drucksache 265/13 vom 12.4.2013) erreichen, dem Bundesrat zu empfohlen, zu dem im Bundeskabinett am 10.4.2013 verabschiedeten Entwurf eines Gesetzes zur Nutzung verwaister und vergriffener Werke und einer weiteren Änderung des Urheberrechtsgesetzes Stellung zu nehmen.
Am 10.4.2013 hat sich das Kabinett der Bundesregierung auf eine Änderung des Urheberrechts verständigt, durch das u.a. das in den letzten Jahren intensiv diskutierte Zweitverwertungsrecht aktualisiert werden soll. Eine ausführlichere Stellungnahme dazu im Blogeintrag rechts.
Mit Wissenschaft lässt sich weiter gut verdienen. Das belegt der Jahresbericht von Reed Elsevier für 2012:
RE setzt bei den wissenschaftlichen Zeitschriften weiter in erster Linie auf das Subskriptionsmodell. Allerdings eröffnen 1500 von den 2000 RE Zeitschriften die Option, das Publizieren über eine Artikelgebühr zu „sponsern“. Wie intensiv davon Gebrauch wird, ist unklar.
Thomas Eger, Marc Scheufen (beide: University of Hamburg - Institute of Law and Economics) und Daniel Meierrieks (University of Paderborn - Department of Economics) haben eine Studie zu den Unterschieden bzgl. der Nutzung und der Rolle von Open Access zwischen den Disziplinen in Deutschland erstellt. Die Ergebnisse der Studie liegen nun vor und sind über das Repositorium "ssrn.com" verfügbar bzw.
Gestern wurde bekannt, dass der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs am 20.03.2013 den langjährigen Konflikt zwischen den Bundesländern (Träger der Hochschulen) und der Verwertungsgesellschaft VG Wort (anhängig bei BGH unter Az: I ZR 84/11) verhandeln will. Rechtsgrundlage der Auseinandersetzung ist § 52a Urheberrechtsgesetz (UrhG), der für den Betrieb vor allem der E-Learningplattformen an Universitäten und Hochschulen entscheidend ist.
Ab nächster Woche müssen abgemahnte Webseiten damit rechnen, weiter unten in den Google Suchergebnissen verzeichnet zu werden. Das berichtet am 11.08.2012 der Branchendienst Golem.deund beruft sich auf das Unternehmensblog von Google.
Der für E-Learning und Forscherteams maßgebliche § 52a UrhG könnte um zwei weitere Jahre bis Ende 2014 verlängert werden. Dies will offenbar das Bundesjustizministerium dem Deutschen Bundestag vorschlagen, wie aus einer Börsenblatt-Nachricht vom 01.08.2012 hervorgeht.
In einem F.A.Z.-Gastbeitrag vom 31.05.2012 bezieht Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger Stellung zu neuen digitalen Werknutzungen wie zum Beispiel Mashups. Die FDP-Politikerin setzt sich in dem Beitrag für eine Erweiterung des engen und bisher abschließenden Schrankenkatalogs ein, verweist aber zugleich darauf, dass entsprechende Reformen von europäischer Ebene ausgehen müssten. Zugleich dämpft die Ministerin die Erwartungen an Reformen des Urheberrechts für digitale Kontexte:
Anfang April tat das OLG Stuttgart (Az. 4 U 171/11) mit seinem Urteil einen weiteren wichtigen Zwischeschritt in der erbitterten Auseinandersetzung (vgl. nur hier Meldung zu den ersten Reaktionen) um den Wissenschaftsparagraphen im deutschen Urheberrechtsgetz (§ 52a UrhG). Erwartungsgemäß soll der Musterprozess vor dem Ersten Zivilsenat des Bundesgerichtshofs landen.
Die Debatte um das Urheberrecht und das Geistige Eigentum - je nach Verständnis als Schlagwort oder Konzept - ist medial so präsent wie selten. Der heutige Welttag des Geistigen Eigentums lässt die Verwertervertung Deutsche Content Allianz prominente Neueintritte vermelden.
Die Verwertungsgesellschaft VG Wort hat heute einen neuen Newsletter (hier als pdf-Dokument abrufbar) herausgegeben. Auf den vier Seiten informiert die VG Wort u.a. zu verwaisten Werken, zu neuen in Kooperation mit der amerikanischen Verwertungsgesellschaft installierten Lizenzangeboten für Unternehmen und Behörden, zum Leistungsschutzrecht für Presseverlage, zum Handelsabkommen ACTA sowie zu aktuellen Veranstaltungen.
Die Piratenpartei veröffentlichte am Sonntag eine Übersicht mit dem Titel Vorstellung der Urheberrechtspositionen der Piratenpartei und Aufklärung von Mythen. Darin findet sich auch eine Passage zu Bereichen des Urheberrechts, die im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit von IUWIS stehen: Wissenschaft, kulturelles Erbe und Bildung:
"Stärkung der Gemeinfreiheit
"In der aktuellen Urheberrechtsdebatte kommt ein ganz wesentlicher Aspekt bislang zu kurz, nämlich der Umstand, dass das geltende Urheberrecht und seine restriktive Auslegung durch die Gerichte Unterricht und Bildung beeinträchtigt und hemmt."
In Niedersachsen will die Schulbehörde das Digitalisierungsverbot von Lehrmaterialien nun versträkt durch die Schulleiter kontrollieren lassen, nachdem der geplante Einsatz von sog. Schultrojanern auf breiten Widerstand gestoßen war. Zum Bericht von heise online am 11.04.2012.
Eine Übersicht dazu liefert heise online am 11.04.2012 mit dem Beitrag "Facebook-Pinnwand: Abmahnung für fremdes Foto".
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen macht auf betrügerische Abmahnschreiben wegen angeblich illegalen Download aufmerksam. Hier zu dem Beitrag vom 02.04.2012 und weiteren Materialien der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.
Am 26.3.2012 ist meine Studie "Wohin mit den verwaisten Werken? Eine Untersuchung aus den Bereichen Museum und Archiv" in der Reihe Berliner Handreichungen zur Bibliotheks- und Informationswissenschaft, hrsg. von Konrad Umlauf, als Nr. 321 erschienen.
Sie ist auf dem edoc-Server der Humboldt-Universität in Open Access zugänglich:
Dr. Sven Fund, Geschäftsführer des Berliner Wissenschaftsverlags De Gruyter, bezieht in einem Interview Stellung zu Open Access in den Geistes- und Sozialwissenschaften, dem Konzentrationstrend in der Verlagsbranche, Geschäftsmodellen und den Funktionen der Verlage in elektronischen Publikationsprozessen. Das von Rafael Ball (Direktor Universitätsbibliothek Regensburg) geführte Interview ist erschienen in der aktuellen Ausgabe (Nr.
Kulturstaatsminister Bernd Neumann erklärt in einem Interview mit der Zeitschrift B.I.T.online:
"Ich hoffe, dass die dafür zuständige Bundesjustizministerin den Referentenentwurf zum 3. Korb doch noch vorlegt. Hier dränge ich seit Monaten."
Es gibt eine Positionierung zum Thema Open Access von der Piratenpartei zu vermelden. Joachim Paul, Spitzenkandidat der Piratenpartei in Nordrhein-Westfalen, wird auf handelsblatt.com mit folgender Positionierung wiedergegeben:
So lautet die Antwort des parlamentarischen Staatssekretärs im Bundesjustizministerium, Dr. Max Stadler (FDP), am 16.03.2012 auf eine entsprechende Nachfrage der Bundestagsabgeordneten Dr. Petra Sitte (Die Linke). Dies geht aus dem Beitrag "Die schwarzgelbe Urheberrechtsreform kommt. Demnächst. Irgendwie." im Blog "Digitale Linke" hervor.
"Legal, sicher und fair" heißt ein neuer Ratgeber, der LehrerInnen und Eltern über das Urheberrecht informiert und Orientierung zum Auffinden legaler Musik-, Bücher-, Film- und Serienangebote im Internet bieten soll. Herausgeber sind der Börsenverein des deutschen Buchhandels, der Bundesverband Musikindustrie und die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen in Kooperation mit der unabhängigen Organisation Childnet International sowie der Initiative Respect Copyrights und der Zukunft Kino Marketing.
Es gibt einen neuen, heftig diskutierten Impuls aus dem Kontext der Urheberrechtsreform. Dieser findet sich in einem Papier mit den Eckpunkten der Ergebnisse der gestrigen Sitzung des Koalitionsausschusse, das den programmstarken Titel Stetiges Wachstum, solide Finanzen, starker Zusammenhalt (PDF) trägt. Zu welchem der drei benannten Ziele der zweite Gliederungspunkt in diesem Dokument gehört, wird nicht genauer erläutert.
"Viele gewichtige Worte, doch welche Taten stehen dahinter?" - wie deutsche Hochschulen auf die Plagiatsaffären reagiert haben, darüber berichtet Karoline Kuhla in ihrem Beitrag "Lektion verpennt, setzen, sechs" im Magazin CICERO online.
Es ist in den ACTA-Diskussionen der letzten Woche ein wenig untergegangen, soll aber doch wenigstens als wissenschaftsurheberrechtspolitische Aussage an dieser Stelle registriert werden: Die Jungen Liberalen sprechen sich, wie Peter Mühlbauer auf Telepolis am 15.02. berichtete, in einem überraschend progressiven Antrag für den Bundesparteitag der FDP am 10.März deutlich für Open Access aus:
Entgegen der derzeit rund um ACTA auf europäischer Ebene geführten Diskussion um verschäfte Mechanismen zur Durchsetzung von Urheberrechten plant die niederländische Regierung heise online zufolge eine erleichterte Nutzung von urheberrechtlich geschützten Materialien.
(red.)
Zum Dritten Korb und den Zeitpunkt der Vorstellung des dazugehörigen Referentenentwurfs gibt es noch immer wenig konkrete Angaben. Aber dafür aktuell weitere Mutmaßungen. So findet sich in einer Meldung des Bayerischen Journalisten-Verbands vom 05.02.2012 zum Thema bundeseinheitlicher Presseausweise eine entsprechende Nebenbemerkung:
Dank der Debatte um das Anti Counterfeiting Trade Agreement (ACTA), welches derzeit die Hauptenergie des öffentlichen Urheberrechtsdiskurses zu bündeln scheint, könnte es sein, dass sukzessive wieder andere Facetten der Debatte in den Mittelpunkt rücken. Ein sehr agressiver Kommentar zu den ACTA-Protesten, der in der heutigen Ausgabe der Financial Times Deutschland erschien (Ad-Acta-Argumente, S.25) übt zunächst eine bemerkenswert schematische Kritik an der Kritik:
Scheinbar ist der Dritte Korb nicht nur noch am Leben, sondern sogar im Anmarsch. Reiner Deutschmann, MdB der FDP, wird jedenfalls aktuell mit der Aussage zitiert, dass es einen Entwurf zum Frühjahr 2012 geben wird. Laut Plenarprotokoll (PDF) äußerte er sich in der Sitzung vom vergangenen Donnerstag (26.01.2012, 155.Sitzung) in Reaktion u.a. auf einen Einwurf des Grünenpolitikers Konstantin von Notz so:
Bei digiwis.de findet sich ein sehr lesenswertes Interview von Wenke Bönisch mit Ronald Kaiser, Mitinitiator der Initiative Faires Urheberrecht und stellvertretender Landesvorsitzender des eine CSU-Inititative zur Netzpolitik mit dem Namen CSUnet. Darin stellt sie unter anderem die Frage, die sich viele Beobachter der Initiative stellten:
"Put simply, you could say its [open access'] ambition is to democratise access to knowledge.I see a danger of the opposite happening: that access to knowledge could be restricted through commercialisation. And so, I see, for example, the spiralling cost of periodicals as a threat to knowledge, even though the publishers of the academic periodicals would say, on the contrary, we are communicating knowledge! Well, you’re not, if you’re making it so expensive that libraries have to cut back on their purchases of monographs and other periodicals.
Falls jemand am Donnerstag in London ist und sich für Open Access und Informationsethik interessiert, findet er in der British Academy (UK's National Academy for the Humanities and Social Sciences) eine Veranstaltung mit einem interessanten Hintergrund. Das Podium wird nämlich zu folgenden Grundfragen der Zukunft des wissenschaftlichen Publizierens diskutieren:
Weniger auf das Wissenschaftsurheberrecht bezogen und mehr grundsätzlich zur Illustration der Herausforderung, vor der jede Reform urheberrechtlicher Regelungen mit wirtschaftlichem Hintergrund steht, ist eine Aussage des Philosophen und Kulturkritikers Slavoj Žižek, die im in gewisser Weise Neujahrsgespräch mit Daniel Cohn-Bendit und Dietmar Dath vor einer Woche in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung abgedruckt wurde ( Weiterlesen
Wie zu erwarten war, ist es zum Jahresende hin in der Urheberrechtsdebatte etwas ruhiger geworden. Nun hat heute das Feuilleton der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vielleicht den Abschlussbeitrag zum Thema im Jahr 2011 auf seiner Titelseite präsentiert.
"As librarians seek to preserve books electronically and the visually impaired fight for increased access to works in formats for their use, the interpretation and application of the 3-step test has garnered increasing attention."
Die sogenannten "verwaisten Werke", also Werke, für die zwar ein Urheberrechtsschutz besteht, für die aber die Inhaber der Rechte nicht ermittelt werden können, sind ein zentrales Thema in der aktuellen Urheberrechtsreformdebatte. Ihr unklarer urheberrechtlicher Status steht nämlich einer Digitalisierung beispielsweise durch Bibliotheken im Web bzw. erfordert sehr aufwendige Verfahren zur Rechteklärung. In seinem Weblog Netethics fasst Rainer Kuhlen einige Kernprobleme in einem engagierten Beitrag zusammen:
Die prominenten Plagiatsfälle dieses Jahres könnten möglicherweise nachhaltig auf die Open-Access-Debatte zurückwirken. Jedenfalls wenn es um wissenschaftliche Qualifikationsschriften geht. Im aktuellen Newsletter der Deutschen Gesellschaft für Informationswissenschaft und Informationspraxis (DGI) wird über ein Schreiben des Präsidenten der Organisation, Stefan Gradmann, an die Vorsitzende der Hochschulrektorenkonferenz (HRK), Magret Wintermantel, berichtet, in dem sich dieser für eine verpflichtende Open-Access-Publikation von Dissertationen ausspricht:
Im Juni 2011 führte die Vereinigung der juristischen Bibliotheken der Schweiz VJBS eine Tagung zum Thema 'Digitale Bibliotheken und Recht' in Bern durch. Der Tagungsband, welcher erweiterte Aufsätze der vorgetragenen Referate umfasst, erscheint zur Zeit im Dike Verlag:
Anne Cherbuin / Bernhard Dengg / Liliane Regamey (Hrsg./Ed.), Digitale Bibliotheken und Recht – Bibliothèques numériques et droit. 2011. 136 Seiten/pages, broschiert/broché. CHF 42.00 [ISBN 978-3-03751-401-6]
Link zur Produktseite beim Dike Verlag:
Auch in Brasilien wird ein neues Urheberrechtsgesetz diskutiert. Nun liegt ein Entwurf vor, der gestern vom Journalisten Renato Rovai über dessen Weblog verbreitet wurde (PDF-Download). Auf infojustice.org findet sich eine (z.T. etwas holprige Google-übersetzte) englischsprachige Zusammenfassung der Neuerungen des Entwurfs.
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