Verleger

Die Dichotomien im Urheberrecht scheinen sich zu verstärken

Eine erste Einschätzung der Ergebnisse der Benutzerbefragung der Public Consultation on the Review of the EU Copyright Rules

Für die in Angriff genommene Urheberrechtsreform in der EU sind harte Auseinandersetzungen zwischen den Weiterlesen

"Verlegen ist eben auch im digitalen Zeitalter mehr als nur ein pdf auf einem Server abzulegen".

Dr. Sven Fund, Geschäftsführer des Berliner Wissenschaftsverlags De Gruyter, bezieht in einem Interview Stellung zu Open Access in den Geistes- und Sozialwissenschaften, dem Konzentrationstrend in der Verlagsbranche, Geschäftsmodellen und den Funktionen der Verlage in elektronischen Publikationsprozessen. Das von Rafael Ball (Direktor Universitätsbibliothek Regensburg) geführte Interview ist erschienen in der aktuellen Ausgabe (Nr. Weiterlesen

VerlG § 19 [Beiträge zu Sammelwerken] [01.07.2002]

Werden von einem Sammelwerke neue Abzüge hergestellt, so ist der Verleger im Einverständnisse mit dem Herausgeber berechtigt, einzelne Beiträge wegzulassen.

Inkrafttreten am: 
01.07.2002
Fassung von Paragraph: 

VerlG § 14 [Vervielfältigung und Verbreitung] [01.07.2002]

Der Verleger ist verpflichtet, das Werk in der zweckentsprechenden und üblichen Weise zu vervielfältigen und zu verbreiten. Die Form und Ausstattung der Abzüge wird unter Beobachtung der im Verlagshandel herrschenden Übung sowie mit Rücksicht auf Zweck und Inhalt des Werkes von dem Verleger bestimmt.

Inkrafttreten am: 
01.07.2002

VerlG § 10 [Ablieferung des Werkes] [01.07.2002]

Der Verfasser ist verpflichtet, dem Verleger das Werk in einem für die Vervielfältigung geeigneten Zustand abzuliefern.

Inkrafttreten am: 
01.07.2002
Fassung von Paragraph: 

VerlG § 9 [Dauer und Schutz des Verlagsrechts] [01.07.2002]

(1) Das Verlagsrecht entsteht mit der Ablieferung des Werkes an den Verleger und erlischt mit der Beendigung des Vertragsverhältnisses.

(2) Soweit der Schutz des Verlagsrechts es erfordert, kann der Verleger gegen den Verfasser sowie gegen Dritte die Befugnisse ausüben, die zum Schutze des Urheberrechts durch das Gesetz vorgesehen sind.

Inkrafttreten am: 
01.07.2002

VerlG § 5 [Auflage] [01.07.2002]

(1) Der Verleger ist nur zu einer Auflage berechtigt. Ist ihm das Recht zur Veranstaltung mehrerer Auflagen eingeräumt, so gelten im Zweifel für jede neue Auflage die gleichen Abreden wie für die vorhergehende.

(2) Ist die Zahl der Abzüge nicht bestimmt, so ist der Verleger berechtigt, tausend Abzüge herzustellen. Hat der Verleger durch eine vor dem Beginne der Vervielfältigung dem Verfasser gegenüber abgegebene Erklärung die Zahl der Abzüge niedriger bestimmt, so ist er nur berechtigt, die Auflage in der angegebenen Höhe herzustellen.

Inkrafttreten am: 
01.07.2002
Fassung von Paragraph: 

VerlG § 4 [Sonderausgaben] [01.07.2002]

Der Verleger ist nicht berechtigt, ein Einzelwerk für eine Gesamtausgabe oder ein Sammelwerk sowie Teile einer Gesamtausgabe oder eines Sammelwerkes für eine Sonderausgabe zu verwerten. Soweit jedoch eine solche Verwertung auch während der Dauer des Urheberrechts einem jeden freisteht, bleibt sie dem Verleger gleichfalls gestattet.

Inkrafttreten am: 
01.07.2002
Fassung von Paragraph: 

UrhG § 38 Beiträge zu Sammlungen [01.01.1966]

(1) Gestattet der Urheber die Aufnahme des Werkes in eine periodisch erscheinende Sammlung, so erwirbt der Verleger oder Herausgeber im Zweifel ein ausschließliches Nutzungsrecht zur Vervielfältigung und Verbreitung. Jedoch darf der Urheber das Werk nach Ablauf eines Jahres seit Erscheinen anderweit vervielfältigen und verbreiten, wenn nichts anderes vereinbart ist.

(2) Absatz 1 Satz 2 gilt auch für einen Beitrag zu einer nicht periodisch erscheinenden Sammlung, für dessen Überlassung dem Urheber kein Anspruch auf Vergütung zusteht. Weiterlesen

Inkrafttreten am: 
01.01.1966
Fassung von Paragraph: 

GEMA, GVL & KSK : Ein Praxisbuch über die Institutionen für Musiker und Musikverwerter

VerfasserIn / HerausgeberIn: 
Scholz, Lotahr
Publikationsinformationen
Publikationstyp: 
Monographie
Erscheinungsjahr: 
2006
Erscheinungsort: 
Bergkirchen
Verlag: 
PPVMedien
Umfang: 
310 Seiten
ISBN/ISSN: 
3-937841-23-7

GEMA, GVL & KSK" ist das Buch, mit dem jeder Musiker und Musikverwerter sicher den Alltag meistern kann. Denn klar und verständlich werden für die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA), die Gesellschaft für Leistungsschutzrechte (GVL) und die Künstlersozialkasse (KSK) Funktion und Auftrag dargestellt, werden Vor- und Nachteile diskutiert und konkrete Rechenbeispiele gegeben. Dabei wendet sich das Buch auch an Musikverwerter wie Konzertveranstalter und Labelbetreiber. Weiterlesen

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