Befristung

E-Learning-§ 52a UrhG bleibt Wackelkandidat: BMJ-Empfehlung für zweijährige Verlängerung bis Ende 2014

Der für E-Learning und Forscherteams maßgebliche § 52a UrhG könnte um zwei weitere Jahre bis Ende 2014 verlängert werden. Dies will offenbar das Bundesjustizministerium dem Deutschen Bundestag vorschlagen, wie aus einer Börsenblatt-Nachricht vom 01.08.2012 hervorgeht. Weiterlesen

Charta zum Verständnis von § 52 a UrhG

VerfasserIn / HerausgeberIn: 
Beger, Gabriele
Publikationsinformationen
Publikationstyp: 
Zeitschriftenaufsatz
Sprache der Publikation: 
Deutsch
Erscheinungsjahr: 
2003
Erschienen in: 
Bibliotheksdienst
Band/Heft/Nummer: 
12
Jahrgang: 
37
Seiten von-bis: 
1610-1612
Umfang: 
3 Seiten

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Bezüge
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