Urheberrecht und Bibliotheken. Der aktuelle Debattenstand, abgebildet in ABI Technik (2/2014). (sowie eine Anmerkung zu IUWIS)
Die Plattform IUWIS darbt drei Jahre nach Auslaufen der Förderung durch die DFG in einer Art Post-Förderungs-Starre, wenngleich der Infopool, also die Sammlung mit Materialien zum Thema Urheberrecht in Wissenschaft und Bildung ihre Ergänzungen erfährt. Die mittlerweile deutlich über 4000 nachgewiesenen Dokumente in der Datenbank stellen wenigstens aus zeithistorischer Sicht eine vermutlich einzigartige Sammlung zu den Debatten, Diskursen und Entwicklungen um das Urheberrecht vor allem in der Bundesrepublik in den vergangenen Jahrendar. Da IUWIS auch ein bibliotheks- und informationswissenschaftliches Projekt war, bleibt aus diesem Verständnis heraus nach wie vor ein wichtiger Zeitspeicher. Das Netz vergisst schon ab und an etwas, archiviert aber vieles auch quer und für die langfristige Perspektive bleibt zu hoffen, dass auch diese Aufzeichnungen irgendwo im Hypertextgeflecht der Menschheitsgeschichte archiviert und nutzbar bleiben. Archive.org fertigt jedenfalls immer noch etwa einmal pro Monat einen Snapshot an.
Um diesem für Juli 2014 etwas beizugeben, streuen wir eine Aussage zum Stand der Urheberrechtsdiskussionen aus Sicht der Bibliotheken als Meldung ein. In der aktuellen Ausgabe (Juli 2014) der Fachzeitschrift ABI Technik berichtet nämlich Berndt Dugall vom diesjährigen Hessischen Bibliothekartag, der ganz auf das Thema Urheberrechts gerichtet schien, das, so der Titel des Berichts, zu Bibliotheken in einer problematischen Beziehung zu stehen scheint. Aktuelle Diskussionen über eine Entfristung der Bildungs- und Wissenschaftsschranke (§ 52a) verdeutlichen das ein wenig. Folgt man Berndt Dugall bzw. dem Keynote-Vortragenden Axel Metzger so wird die Lage nicht unbedingt einfacher:
"Mit den Paragraphen 52am 52b und 53a seien neue, nur schwer praktikable Schranken für Bibliotheken und Wissenschaft [in das Urheberrechtsgesetz] eingeführt worden, und seit 01.01.2014 definiere der § 38 ein Zweitverwertungsrecht." (S.112)
Einer allgemeinen Wissenschaftsschranke als Universallösung stehen nach wie vor die stark auseinandergehenden Interessenlagen der Beteiligten im Weg. Dieser Interessenausgleich ist und bleibt die Herausforderung jeder Entwicklung urheberrechtlicher Regelungen, die den digitaltechnischen Möglichkeiten Rechnung tragen. Insofern steht in der debattentypisch die Möglichkeitsform wählenden Zusammenfassung Berndt Dugalls für den Stand der Diskussion 2014 wenig überraschend:
"Versucht man ein Fazit der gesamten Veranstaltung zu ziehen, so ließe sich vielleicht sagen, ein besseres Urheberrecht wäre möglich, ein alle möglichen Interessen gleichwertig austarierendes Urheberrecht bleibt eine Utopie." (S. 115)
(bk)
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