Hochschulen

E-Learning-§ 52a UrhG bleibt Wackelkandidat: BMJ-Empfehlung für zweijährige Verlängerung bis Ende 2014

Der für E-Learning und Forscherteams maßgebliche § 52a UrhG könnte um zwei weitere Jahre bis Ende 2014 verlängert werden. Dies will offenbar das Bundesjustizministerium dem Deutschen Bundestag vorschlagen, wie aus einer Börsenblatt-Nachricht vom 01.08.2012 hervorgeht. Weiterlesen

Nach OLG München: Börsenverein sieht wirtschaftliche Basis der Wissenschaftsverlage zerstört

Das Urteil des OLG München zu § 52a UrhG hat zumindest aus Sicht der Wissenschaftsverlage keine befriedende Wirkung, sie sehen sich vielmehr durch die nun gerichtlich festgelegten Vergütungstarife für die Nutzung urheberrechtlich geschützten Materials im Hochschulbereich in ihrer Existenz bedroht. Weiterlesen

Inhalt abgleichen