"Lehr- und Lernmaterialien unter freien Lizenzen haben viele Vorteile, können Anwender aber auch mit rechtlicher Komplexität belasten. Auch neue, spezielle OER-Lizenzen würden das Problem nicht beheben, sondern nur verstärken. Gesetzesreformen für die Bildung bleiben daher notwendig."
Thomas Hartmann, Urheberrecht in der Bildungspraxis. Leitfaden für Lehrende und Bildungseinrichtungen. Hrsg.: Deutsches Institut für Erwachsenenbildung – Leibniz-Zentrum für Lebenslanges Lernen. Reihe: Perspektive Praxis. W. Bertelsmann Verlag, Bielefeld, 2014. 120 Seiten. ISBN: 978-3-7639-5441-4; Preis: 19,90 €; auch erhältlich als E-Book (im pdf- oder epub-Format).
"Darf man Vorlesungen und andere Veranstaltungen aufzeichnen, veröffentlichen oder fremde Skripte ins Netz hochladen? Was sind Open Educational Resources, was ist Open Access? Wem gehören die Rechte an wissenschaftlichen Arbeiten? Antworten auf häufige Fragen zum Urheberrecht für Lernende."
"Katharina de la Durantaye untersucht die Möglichkeit, eine allgemeine Bildungs- und Wissenschaftsschranke in das Urheberrechtsgesetz einzuführen. Die derzeit für Bildung und Wissenschaft relevanten urheberrechtlichen Schranken haben sich als zu eng und unflexibel erwiesen. Sie sind wenig technologieoen und nicht allgemein verständlich formuliert. Zudem sind sie über mehrere Vorschriften verstreut. Das führt zu großer Rechtsunsicherheit für Forscher, Wissenschaftler und Lehrer sowie für Bibliotheken, Archive und Museen. Weiterlesen
Abstract:
"Ausnahmen im Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft: Gleich mehrere Projekte und Initiativen setzen sich für eine Wissenschaftsschranke ein. Nächste Woche diskutieren Juristen und Politiker in Berlin über mögliche Gesetze und der europäische Dachverband des Bibliothekswesens startet eine Petition, dass der Verleih von E-Books einfacher wird."