Bundesministerium der Justiz (BMJ)

Das Münchener MPI zum aktuellen Urheberrechts-Referentenentwurf des BMJ

Die Stellungnahme des Max-Planck-Instituts für Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz vom 20. Februar 2013 liegt nun öffentlich vor, ist höchst interessant und enthält einige Vorschläge für die Kleinprobleme, aber nur, aber immerhin, tentative Hinweise auf die eigentlichen Großprobleme Weiterlesen

BMJ veröffentlicht unter Creative Commons-Lizenz

Seit 05.03.2013 veröffentlicht das Bundesministerium der Justiz seine Inhalte standardmäßig unter der Creative Commons-Lizenz CC BY ND. Dieses Lizenzmodul bedeutet, dass die Inhalte der Ministeriums-Internetseiten regelmäßig frei abgerufen und nachgenutzt werden können, wenn sie nicht bearbeitet werden und die Quelle angegeben wird. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger erklärt dazu: Weiterlesen

Zweitverwertungsrecht – überfällig, aber nicht so, wie es sich das Bundesministerium der Justiz vorstellt

Zweitverwertungsrecht – überfällig, aber nicht so, wie es sich das Bundesministerium der Justiz vorstellt Weiterlesen

§ 52a UrhG - Standpunkte vor dem letzten großen Gefecht?

Anfang April tat das OLG Stuttgart (Az. 4 U 171/11) mit seinem Urteil einen weiteren wichtigen Zwischeschritt in der erbitterten Auseinandersetzung (vgl. nur hier Meldung zu den ersten Reaktionen) um den Wissenschaftsparagraphen im deutschen Urheberrechtsgetz (§ 52a UrhG). Erwartungsgemäß soll der Musterprozess vor dem Ersten Zivilsenat des Bundesgerichtshofs landen. Weiterlesen

Rechtsetzung und -durchsetzung im digitalen Zeitalter

12.04.2011
Titel: 
Rechtsetzung und -durchsetzung im digitalen Zeitalter
Basisinformationen
Terminbeschreibung: 

aus der Veranstalterankündigung:

In den vergangenen Jahren haben das Internet und die Digitalisierung unseren Alltag, unsere Gewohnheiten und unsere Gesellschaft verändert. Die globalisierte, vernetze Welt ist längst Realität und birgt viele Chancen und neue Möglichkeiten. Gleichzeitig stellen sich aber eine Reihe von Fragen und damit auch neue Herausforderungen für die Politik:

Kann die Gesetzgebung überhaupt mit dem technischen Fortschritt mithalten? Sind die nationalen Gesetze der analogen, realen Welt auch geeignet für eine globalisierte, digitale Welt, die keine nationalen Grenzen kennt?

 

Wie sehen liberale Lösungsansätze im Spannungsfeld zwischen Freiheit im Netz und Schutz der Privatsphäre aus?

Diese und andere Fragen der aktuellen netzpolitischen Debatte sollen am 12. April 2011 in Berlin diskutiert werden.

Veranstaltungsort: 
Berlin
Veranstalter: 
Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit

Enteignungsphantasien: Verwaiste Werke

VerfasserIn / HerausgeberIn: 
Braun, Ilja
Publikationsinformationen
Publikationstyp: 
Internetdokument
Sprache der Publikation: 
Deutsch
Erscheinungsdatum: 
14. Oktober 2010
Erschienen in: 
Digitale Linke
Internet-Referenz

Hearing on Orphan Works at the German Federal Ministry of Justice - A Report

Members of the Executive Board of ENCES (Karin Ludewig and Michaela Voigt) attended the public hearing on the regulation of the orphan works issue, which took place on 13 October 2010 at the German Federal Ministry of Justice. The topics up to discussion were:

1. object of regulation / differentiation by sectors of works
2. criteria for diligent search Weiterlesen

UrhG § 36a Schlichtungsstelle [01.07.2002 - 12.09.2003]

(1) Zur Aufstellung gemeinsamer Vergütungsregeln bilden Vereinigungen von Urhebern mit Vereinigungen von Werknutzern oder einzelnen Werknutzern eine Schlichtungsstelle, wenn die Parteien dies vereinbaren oder eine Partei die Durchführung des Schlichtungsverfahrens verlangt.

(2) Die Schlichtungsstelle besteht aus einer gleichen Anzahl von Beisitzern, die jeweils von einer Partei bestellt werden, und einem unparteiischen Vorsitzenden, auf dessen Person sich beide Parteien einigen sollen. Weiterlesen

Inkrafttreten am: 
01.07.2002
Gültig bis: 
12.09.2003
Fassung von Paragraph: 

UrhG § 36a Schlichtungsstelle [13.09.2003 ]

(1) Zur Aufstellung gemeinsamer Vergütungsregeln bilden Vereinigungen von Urhebern mit Vereinigungen von Werknutzern oder einzelnen Werknutzern eine Schlichtungsstelle, wenn die Parteien dies vereinbaren oder eine Partei die Durchführung des Schlichtungsverfahrens verlangt.

(2) Die Schlichtungsstelle besteht aus einer gleichen Anzahl von Beisitzern, die jeweils von einer Partei bestellt werden, und einem unparteiischen Vorsitzenden, auf dessen Person sich beide Parteien einigen sollen. Weiterlesen

Inkrafttreten am: 
13.09.2003
Fassung von Paragraph: 
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