IUWIS-Schwerpunkt: Urheberrecht und Repositorien
Im Folgenden finden Sie die IUWIS-Broschüre, die angefertigten drei Rechtsgutachten sowie eine ausführliche Zusammenfassung des IUWIS-Workshops.
IUWIS-Broschüre „Zur urheberrechtlichen Gestaltung von Repositorien“
Die IUWIS-Broschüre ist in Anschluss an den IUWIS-Workshop am 2. März 2011 entstanden, welcher urheberrechtliche Fragen zu Repositorien fokussierte. Die Handreichung soll praxisorientiert und thematisch breit gefächert Rechtsinformationen vermitteln. Sie richtet sich an die Träger von Repositorien und anderen Dokumentenservern, vor allem also an Universitäten, Hochschulen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen sowie an Bibliotheken, Rechenzentren und andere wissenschaftsbezogene Medienservices.
Neben einem Urheberrecht kompakt umfasst die Broschüre die Gutachten von Prof. Axel Metzger und Prof. Andreas Wiebe ebenso wie die folgenden Beiträge:
- Valentina Djordjevic / Ben Kaden: Absolute Rechtssicherheit gibt es nicht — Tagungsnachlese IUWIS Workshop
- Elena Di Rosa: Mit Freien Lizenzen zu Open Access Repositorien?
- Michael Weller: Repositorien und Creative Commons
- Dr. Uwe Müller: Rechtliche Folgen der Vernetzung von Repositorien
Die IUWIS-Broschüre ist ab sofort online frei verfügbar und kann ab Ende Juli auch als gedrucktes Einzelexemplar angefordert werden.
Gutachten zum Thema „Urheberrecht und Repositorien“
Im Zuge des IUWIS-Workshops "Urheberrecht und Repositorien" am 2. März 2011 in Osnabrück wurden drei Rechtsgutachten angefertigt, die nun als Download verfügbar sind:
- Prof. Axel Metzger: Die urheberrechtliche Gestaltung von Open-Access-Repositorien
- Prof. Andreas Wiebe: Haftungsfragen für Repositorien
- Dr. Silke von Lewinski / RA Dorothee Thum : Spezifische Fragen zum Auslandsbezug des geplanten Zweitveröffentlichungsrechts nach § 38 Abs. 1 S. 3 und 4 UrhG neu
Die Gutachten von Prof. Metzger und Prof. Wiebe sind im Volltext auch in der IUWIS-Broschüre eingearbeitet. In der Broschüre zudem ersichtlich ist der IUWIS-Fragenkatalog, welcher den Rechtsgutachten zugrunde liegt.
Zusammenfassung IUWIS-Workshop „Urheberrecht und Repositorien“
Die rechtlichen Probleme, die Repositorien und Dokumentenserver von Hochschulen, Bildungs- und Forschungseinrichtungen bei ihrer Arbeit lösen müssen, waren das Thema des ersten IUWIS-Workshops am 2. März 2011 in Osnabrück. Im Rahmen der Vernetzungstage 2011 konnte IUWIS knapp 100 Teilnehmer begrüßen, die gekommen waren, um den eingeladenen Keynote-Speakern, den Professoren Axel Metzger und Andreas Wiebe, zuzuhören, aber vor allem um miteinander zu diskutieren, sich auszutauschen und Fragen zu stellen. Von Seiten des IUWIS-Teams ist die Veranstaltung als voller Erfolg anzusehen, so dass eine Fortsetzung hoffentlich nicht lange auf sich warten lässt.
Begrüßung
Ein kleines Schloss, ein paar helle Räume und ein außerordentlich interessiertes Publikum: viel mehr braucht es eigentlich nicht, um einen Urheberrechtsworkshop zu einem runden Ereignis werden zu lassen. Die Stimmung auf der im Vorfeld der Vernetzungstage 2011 stattfindenden Veranstaltung war exzellent, das begleitende Catering des Osnabrücker Studentenwerks auf den Punkt und in den Vorträgen schimmerte das nur langsam verblassende großpolitische Plagiatsereignis erwartungsgemäß immer mal wieder als Spitze durch. Für Repositorien war diese Facette des Urheberrechts allerdings nachgeordnet, obschon, wie beispielsweise Rainer Kuhlen in einem Begleittext zum Fall zu Guttenberg bereits anmerkte, eine freie Verfügbarkeit von Texten die Plagiatsermittlung nachhaltig stützen kann.
Im Kern der Diskussion um urheberrechtliche Fragen bei Repositorien geht es um einen Interessenausgleich zwischen drei Akteuren: den Urhebern, den Rechteinhabern bzw. Verwertern und den Repositorien, die in der Rolle als Nachverwerter aktiv werden. Urheberrechtliche Regelungen sollen also in diesem Dreieck helfen, eine Balance herzustellen. Dass das Urheberrechtsgesetz dort an die Grenzen seiner Klarheit stößt, wo sich die Phänomenalität des Digitalen nicht zureichend berücksichtigt findet – so beispielsweise im § 38 UrhG – eröffnet vielfältige Problemfelder, die in den fünf Workshop-Gruppen sehr spezifisch angegangen wurden.
Die Vorträge / Inhaltszusammenfassung
Zunächst legte jedoch der Hannoveraner Professor für Urheberrecht Axel Metzger in seinem äußerst instruktiven Einstiegsvortrag zur „Urheberrechtlichen Gestaltung von Open-Access-Repositorien“ (Folien des Vortrags als PDF) die neuralgischen Punkte der Materie frei. Seine vier Schwerpunkte stellten in einer gelungenen Mischung aus Detaillierung und Übersichtlichkeit den Stand der Rechtslage vor und führten, wie die prompten Rückfragen zeigten, zu einer guten Sensibilisierung des Auditoriums, dessen Mitglieder mutmaßlich zu überwiegenden Teilen hauptamtlich mit dem Betrieb von Repositorien befasst sein dürften. Es war jedenfalls spätestens nach dieser dezidierten Einführung allen Anwesenden bewusst, wie viel Klärungsbedarf sowohl in Detailfragen wie dem Urheberschutz von Abstracts, als auch im Grundsatz wie der Anwendbarkeit von § 38 UrhG besteht.
In den fünf Arbeitsgruppen ging es dann in kleineren Gruppen ins Detail. In der Arbeitsgruppe 1 „Die urheberrechtliche Gestaltung von Open-Access-Repositorien“ standen als Experten Prof. Dr. Axel Metzger und Rechtsanwalt Michael Weller, Geschäftsführer der Europäischen EDV-Akademie des Rechts, Rede und Antwort. Michael Weller eröffnete die Arbeitsgruppe mit einem kurzen Impulsreferat über Creative Commons, wo er die Vor- und Nachteile referierte, die diese freie Lizenz für Repositorienbetreiber darstellt. Im Anschluss wurden konkrete Probleme der anwesenden Teilnehmer diskutiert und von Axel Metzger und Michael Weller kommentiert.
Arbeitsgruppe 2 „Haftungsfragen für Repositorien“ beschäftigte sich mit den haftungsrechtlichen Risiken, denen Hochschulen, Bildungs- und Forschungseinrichtungen beim Betrieb von Repositorien gegenüberstehen. In einem Impulsreferat eröffnete Prof. Dr. Andreas Wiebe die Arbeitsgruppe, die im Folgenden über die Arbeitsabläufe in Repositorien diskutierte, die festlegen könnten, welche Haftungsrisiken vorliegen. Weitere Eingangsreferate kamen von IUWIS-Mitarbeiter Thomas Hartmann und Claus Spiecker von der Universitätsbibliothek Stuttgart, der dort die deutsche Version der SHERPA/RoMEO-Datenbank mitbetreut.
In der dritten Arbeitsgruppe „Rechtliche Folgen der Vernetzung von Repositorien“ diskutierten die Teilnehmer über die Probleme, die auftauchen, wenn Repositorien miteinander kooperieren wollen. Die Eingangsstatements kamen von Dr. Uwe Müller vom Institut für Bibliotheks- und Informationswissenschaft der Humboldt-Universität zu Berlin und Oliver Hinte, dem Geschäftsführer der Fachbibliothek Rechtswissenschaft der Universität zu Köln. Im Ergebnis nach einer lebhaften Diskussion über verschiedene Aspekte forderten die Teilnehmer verlässliche Informationen über die Rechtslage, damit sie ihre Arbeit ohne Risiko machen können. Die Gutachten, die IUWIS bisher bei Prof. Metzger und Prof. Wiebe in Auftrag gegeben hat, sollten ein Schritt in diese Richtung sein.
„Lizenzen für die Golden Road: Herausgeber-betriebene E-Journals“ war das Thema der vierten Arbeitsgruppe, in der die beiden E-Journal-Herausgeber Stefan Pohl von kunsttexte.de, einem kunstwissenschaftlichen Open-Access-Journal, und Phillip Zimbehl vom rechtswissenschaftlichen OA-Journal Jipitec den Anfang machten. Zusätzlich stellte die IUWIS-Mitarbeiterin Elena Di Rosa Creative Commons als Lizenzmodell für Open-Access-Veröffentlichungen vor. In der Diskussion ging es unter anderem um die Unterschiede zwischen verschiedenen freien Lizenzen – im konkreten Fall die Dipp-Lizenz, die von beiden vorgestellten Journalen verwendet wird, und der Creative-Commons-Lizenz. Weitere Themen waren Autorenverträge, Finanzierung und alternative Geschäftsmodelle, die nach der Projektförderung das Weiterbetreiben ermöglichen.
Die fünfte Arbeitsgruppe widmete sich dem Thema „Zweitveröffentlichung international erschienener Publikationen" und behandelte das Problem, was Repositorien-Betreiber beachten müssen, wenn sie Werke veröffentlichen wollen, die ursprünglich nicht in einem Deutschland ansässigen Verlag veröffentlicht wurden. Die Eingangsreferate wurden hier von IUWIS-Projektleiter Prof. Dr. Rainer Kuhlen und Heinz Pampel vom Open-Access-Projekt der Helmholtz-Gemeinschaft am Deutschen GeoForschungsZentrum GFZ gehalten. Das Ergebnis der Arbeitsgruppe war sehr am Einzelfall orientiert, da es in dem Bereich keine allgemein geltenden Regeln gibt. Wie Moderator Ben Kaden in seiner Zusammenfassung schreibt: „Es kommt darauf an.“ – nämlich darauf, ob die Autoren entsprechende Regelungen in ihrem Vertrag mit dem Verlag stehen haben.
Nach den engagierten Diskussionen in den Arbeitsgruppen stellte am Nachmittag zum Abschluss Prof. Andreas Wiebe noch einmal vor versammeltem Auditorium seine Erkenntnisse zu Haftungsfragen von Repositorienbetreibern vor. Eine wichtige Rolle spielte dabei die Unterscheidung zwischen Inhalteanbietern, die in klassischer redaktioneller Arbeit auswählen, welche Werke auf ihrem Server veröffentlicht werden, und dem bloßen Anbieten von Veröffentlichungsmöglichkeiten für die Universitätsangehörigen, die selbstständig und ohne Auswahl der Betreiber ihre Werke hochladen können. Die Haftungsrisiken sind in diesen beiden Fällen höchst unterschiedlich. Genaueres wird Prof. Wiebe in dem Rechtsgutachten, das er für IUWIS erstellt, ausführen; dieses wird selbstverständlich zu gegebener Zeit auf iuwis.de veröffentlicht.
Ausklang
Mit zusammenfassenden Worten von Rainer Kuhlen und einer abschließenden kurzen Aussprache endete ein Tag voller Information und Diskussion. Die Grunderkenntnis der Veranstaltung erweist sich dabei als ambiges Phänomen: Es gibt in der aktuellen Gesetzeslage keine Möglichkeit einer absoluten Rechtssicherheit für Repositorienbertreiber, wohl aber eine Reihe von Feldern, um gestaltend aktiv zu wirken. Sehr wichtig erscheint der von Heinz Pampel sowohl in der Workshopgruppe wie auch im Plenum geäußerte pragmatische Ansatz, der wenigstens in den Zeitschriftenwissenschaften auf eine enge Kooperation und Kommunikation zwischen allen Beteiligten setzt. Insofern würde es sich anbieten, einen weiteren IUWIS-Workshop auf den Dialog zwischen Wissenschaft und Wissenschaftsverlagen auszurichten.
Das Konzept, eine thematisch sehr präzise bestimmte Zielgruppe zu einem maßgeschneiderten Workshop im mittelgroßen Kreis zu laden, erwies sich als äußerst treffend. Der Erfolg der Nähe zu den Vernetzungstagen ist ein deutliches Anzeichen, wo sich IUWIS idealerweise verortet: an der Schnittstelle der Wissenschaftskommunikation.
Dossiers zu den Arbeitsgruppen
In den Dossiers zu den fünf Arbeitsgruppen finden Sie Materialien und Berichte. Wir möchten Sie ausdrücklich einladen, Ihre eigenen Eindrücke, Ideen und Meinungen aufzuschreiben und auf IUWIS zu diskutieren.
Arbeitsgruppe 1: Urheberrechtliche Gestaltung von Open-Access-Repositorien
Arbeitsgruppe 2: Haftungsfragen für Repositorien
Arbeitsgruppe 3: Rechtliche Folgen der Vernetzung von Repositorien
Arbeitsgruppe 4: Lizenzen für die Golden Road: Herausgeber-betriebene E-Journals
Arbeitsgruppe 5: Zweitveröffentlichung international erschienener Publikationen
Wir haben eine Fotogalerie zusammengestellt. Die Fotos wurden dankenswerterweise von Ben Kaden und Maxi Kindling während des Workshops geschossen und uns zur Verfügung gestellt.
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