Beschreibungstext des Veranstalters:
"Das Panel möchte die Versprechungen des Urheberrechts in den Blick nehmen und die Wechselwirkungen von Urheberrecht, technologischen Innovationen und künstlerischen Praktiken genauer beleuchten. Für ein solches Unterfangen bietet es sich an, sozialwissenschaftlich-empirische und rechtswissenschaftliche Forschung zusammen zu bringen und aus der jeweiligen Perspektive zur Diskussion aufzufordern. Die Vorträge sollen sich dabei an Bereichen künstlerischer Produktion orientieren, in denen urheberrechtliche Verwicklungen und ihre Auswirkungen auf kreatives Schaffen sichtbar werden.
Das Urheberrecht enthält vielfältige Versprechungen für verschiedene Akteure (Urheber, Verwerter, Nutzer). Durch die permanente Entwicklung neuer Kultur- und Produktionstechniken steht es zugleich unter beständigem Reformdruck. Für die wissenschaftliche Auseinandersetzung ist es produktiv, das Urheberrecht als historisch gewachsenes und sozial ausgehandeltes Regelsystem zu verstehen, das mannigfaltige Interessen, Wünsche und Befürchtungen widerspiegelt (vgl. Dommann 2014). Aus dieser Perspektive können einzelne technologische Innovationen, künstlerische Praktiken, kulturelle Entwicklungen und wirtschaftliche Verwertungsmöglichkeiten beispielhaft in den Blick genommen werden.
Um die Wechselwirkungen zwischen Technologie, künstlerischen Praktiken und den Versprechungen des Urheberrechts genauer zu betrachten, bieten sich Musik und Film als Untersuchungsfelder an. Ihre Produktion, Distribution, Vermarktung und Verwertung berühren viele Regelungen des Urheberrechts und sind darüber hinaus seit einigen Jahren mit neuen Praktiken verbunden, die geltendes Recht herausfordern und vielfältige Debatten in den Wirtschafts-, Sozial- und Kulturwissenschaften anstoßen. So sind beispielsweise künstlerische Versionierungs- und Verweisungspraktiken wie Remixes, Coverversionen, Parodien oder Zitate in Youtube-Videos oder Popmusik gang und gäbe (vgl. Döhl/Wöhrer 2014), befinden sich teilweise aber in komplizierten urheberrechtlichen Gefilden oder sind gar ganz verboten (vgl. Djordjevic/Dobusch 2014). Die Praxis der illegalen Weitergabe von Musik- und Filmdateien wird mit Konzepten einer Kultur oder auch Ökonomie des Teilens verbunden und in lizenzrechtliche Werkzeuge wie Creative Commons überführt. Daneben scheinen sich neue, technisch gestützte Systeme zur Rechteklärung und Abrechnung künstlerischer Werke zu etablieren, die bestimmte urheberrechtliche Probleme erleichtern und "Versprechungen" erfüllen können oder aber neue Probleme produzieren (vgl. Tushnet 2014).
Für eine interdisziplinäre Diskussion sind dabei u. a. folgende Fragen interessant:
- Was genau sind die Versprechungen des Urheberrechts und welche Interessen werden durch sie - implizit oder explizit - abgedeckt? Welche Rolle spielt der Ausgleich der einzelnen Interessen und in welcher Weise wird dies erreicht?
- In welcher Weise wirken sich die Versprechungen des Urheberrechts auf die Produktion, Distribution und Rezeption von künstlerischen Werken aus?
- Welche Rolle spielen technologische Entwicklungen für die Versprechungen des Urheberrechts? Inwieweit verändern sie die Rechtsdurchsetzung? Können sie den angestrebten Interessenausgleich im Urheberrecht beeinflussen?"