Leutheusser-Schnarrenberger: Kein "Superreformgesetz", aber Erweiterung der Schranken auf EU-Ebene

In einem F.A.Z.-Gastbeitrag vom 31.05.2012 bezieht Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger Stellung zu neuen digitalen Werknutzungen wie zum Beispiel Mashups. Die FDP-Politikerin setzt sich in dem Beitrag für eine Erweiterung des engen und bisher abschließenden Schrankenkatalogs ein, verweist aber zugleich darauf, dass entsprechende Reformen von europäischer Ebene ausgehen müssten. Zugleich dämpft die Ministerin die Erwartungen an Reformen des Urheberrechts für digitale Kontexte:

"Mit immer weiteren Gesetzen kann der Schutz des geistigen Eigentums nicht verbessert werden, sondern es droht auch die Gefahr der Verschlechterung. So haben die letzten gesetzlichen Änderungen zwischen 1998 und 2009 zu erheblichen Verkomplizierungen am Text des Urheberrechtsgesetzes und deutlichen Akzeptanzproblemen geführt. Die Modernisierung des Urheberrechtes wird nicht mit Schlagworten gelingen. Es braucht ebenfalls kein neues Urheberrecht, das Einzelregelungen für Übertragungsarten oder Geräte konzipiert, die morgen schon veraltet sind, aber die Entwicklung neuer Technologien behindern. (...) Die Verschränkung der Akteure erlaubt im Moment keinen großen Wurf und kein Superreformgesetz, das alle Interessenkonflikte der digitalen Welt auf einmal lösen könnte, zumal Deutschland in einem gemeinsamen europäischen Rechtsrahmen handelt."

 

 

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