Der Beitrag referiert ein Positionspapier der Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) zur Urheberrechtsdebatte und verknüpft diese mit der "Wir sind die Urheber!"-Kampagne des Literaturagenten Matthias Landwehr.
Thomas Stadler erläutert u.a. wie der ursprüngliche Gesetzesentwurf zur Gestaltung von § 52a UrhG so abgeschwächt wurde, dass sich der Paragraph für seine Zielsetzung - der Privilegierung von Wissenschaft und Bildung - im Ergebnis als unzulänglich erweisen musste.
"Keine Wissenschafts- und Bildungsfreiheit. Selbstreferenzielle, weltfremde Urteile der Gerichte zu § 52a UrhG. Blockade der Politik, sich an ein zeitgemäßes Urheberrecht zu machen. Unabhängigkeit der AutorInnen von den Verlagen und Open Access sind angesagt, ebenso Aufstand der Studierenden und Lehrenden."
"In der aktuellen Urheberrechtsdebatte kommt ein ganz wesentlicher Aspekt bislang zu kurz, nämlich der Umstand, dass das geltende Urheberrecht und seine restriktive Auslegung durch die Gerichte Unterricht und Bildung beeinträchtigt und hemmt." Weiterlesen
Bezüge
Internetadresse:
Internet Law (13.04.2012): Das Urheberrecht behindert Unterricht und Bildung
Entscheidung des OLG Stuttgart als PDF bei www.boersenverein.de