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Foto einer gelben Gummi-Badeente auf Facebook-Pinnwand abgemahnt

Dies geht aus dem Bericht "Fremdes Foto auf der Facebook-Pinnwand? -Abmahnung Ahoi!" des Internetportals "Recht am Bild" vom 10.04.2012 hervor. Publik gemacht hat den ersten Fall, in dem Facebook-NutzerInnen für rechtswidrige Posts auf ihrer Pinnwand bzw. Weiterlesen

UrhG § 53 Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch [01.01.2008]

(1) Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird. Weiterlesen

Inkrafttreten am: 
01.01.2008

UrhG § 53 Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch [13.09.2003 - 31.12.2007]

(1) Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage verwendet wird. Weiterlesen

Inkrafttreten am: 
13.09.2003
Gültig bis: 
31.12.2007

UrhG § 53 Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch [24.06.1993 - 31.12.1997]

(1) Zulässig ist, einzelne Vervielfältigungsstücke eines Werkes zum privaten Gebrauch herzustellen. Der zur Vervielfältigung Befugte darf die Vervielfältigungsstücke auch durch einen anderen herstellen lassen; doch gilt dies für die Übertragung von Werken auf Bild- oder Tonträger und die Vervielfältigung von Werken der bildenden Künste nur, wenn es unentgeltlich geschieht.

(2) Zulässig ist, einzelne Vervielfältigungsstücke eines Werkes herzustellen oder herstellen zu lassen Weiterlesen

Inkrafttreten am: 
24.06.1993
Gültig bis: 
31.12.1997

UrhG § 53 Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch [01.01.1998 - 12.09.2003]

(1) Zulässig ist, einzelne Vervielfältigungsstücke eines Werkes zum privaten Gebrauch herzustellen. Der zur Vervielfältigung Befugte darf die Vervielfältigungsstücke auch durch einen anderen herstellen lassen; doch gilt dies für die Übertragung von Werken auf Bild- oder Tonträger und die Vervielfältigung von Werken der bildenden Künste nur, wenn es unentgeltlich geschieht.

(2) Zulässig ist, einzelne Vervielfältigungsstücke eines Werkes herzustellen oder herstellen zu lassen Weiterlesen

Inkrafttreten am: 
01.01.1998
Gültig bis: 
12.09.2003

UrhG § 53 Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch [01.07.1985 - 23.06.1993]

(1) Zulässig ist, einzelne Vervielfältigungsstücke eines Werkes zum privaten Gebrauch herzustellen. Der zur Vervielfältigung Befugte darf die Vervielfältigungsstücke auch durch einen anderen herstellen lassen; doch gilt dies für die Übertragung von Werken auf Bild- oder Tonträger und die Vervielfältigung von Werken der bildenden Künste nur, wenn es unentgeltlich geschieht.

(2) Zulässig ist, einzelne Vervielfältigungsstücke eines Werkes herzustellen oder herstellen zu lassen Weiterlesen

Inkrafttreten am: 
01.07.1985
Gültig bis: 
23.06.1993

UrhG § 53 Vervielfältigung zum persönlichen Gebrauch [01.01.1966 - 30.06.1985]

(1) Zulässig ist, einzelne Vervielfältigungsstücke eines Werkes zum persönlichen Gebrauch herzustellen.

(2) Der zur Vervielfältigung Befugte darf die Vervielfältigungsstücke auch durch einen anderen herstellen lassen; doch gilt dies für die Übertragung von Werken auf Bild- oder Tonträger und die Vervielfältigung von Werken der bildenden Künste nur, wenn es unentgeltlich geschieht.

(3) Die Vervielfältigungsstücke dürfen weder verbreitet noch zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden. Weiterlesen

Inkrafttreten am: 
01.01.1966
Gültig bis: 
30.06.1985
Fassungstitel (bei Abweichung vom geltenden Titel): 
Vervielfältigung zum persönlichen Gebrauch

"Fotografieren verboten!"

VerfasserIn / HerausgeberIn: 
Schlingloff, Jochen
Untertitel & Titelzusatz
Titelzusatz: 
Zivilrechtliche Probleme bei der Herstellung und Reproduktion von Lichtbildern ausgestellter Kunstwerke
Publikationsinformationen
Publikationstyp: 
Zeitschriftenaufsatz
Erscheinungsjahr: 
1992
Verlag: 
Friedrich
Erschienen in: 
Kunst + Unterricht
Band/Heft/Nummer: 
168
Jahrgang: 
1992
Seiten von-bis: 
14 - 17
ISBN/ISSN: 
0931-7112

Der Aufsatz legt dar, welche Vorschriften bei der Beschaffung oder Herstellung von Bildmaterial zu beachten und bei der Reproduktion dieser Quellen zu berücksichtigen sind.

Bezüge
Gesetzesbezug: 
KUG
Bezugsort/Geografischer Bezug: 
Bundesrepublik/Deutschland

Zitate in Filmwerken

VerfasserIn / HerausgeberIn: 
Ulmer, Eugen
Publikationsinformationen
Publikationstyp: 
Zeitschriftenaufsatz
Erscheinungsjahr: 
1972
Erscheinungsort: 
München [u. a.]
Verlag: 
Beck
Erschienen in: 
Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht (GRUR)
Band/Heft/Nummer: 
5
Seiten von-bis: 
323 - 328
ISBN/ISSN: 
0016-9420

Neben Kunst- und Musikwerken betrifft § 51 UrhG auch Filmwerke. Filmteile können in wissenschaftlichen, wie auch in selbständigen Filmwerken zitiert werden.

Bezüge
Gesetzesbezug: 
KUG
Bezugsort/Geografischer Bezug: 
Bundesrepublik/Deutschland
Internet-Referenz

Copy Right Now

VerfasserIn / HerausgeberIn: 
Heinrich Böll Stiftung
Untertitel & Titelzusatz
Titelzusatz: 
Plädoyers für ein zukunftstaugliches Urheberrecht
Publikationsinformationen
Publikationstyp: 
Internetdokument
Erscheinungsdatum: 
13. April 2010
Umfang: 
140 Seiten

In dem Plädoyer für ein zukunftstaugliches Urheberrecht setzt sich auch Cornelia Sollfrank mit ihrem Beitrag "anonymous-Warhol_flowers - Urheberrecht als Material und Gegenstand der Kunst" (S. 93 - 97) ein. Das Urheberrecht schützt zwar die materiellen und ideellen Interessen von Künstlern, verursacht aber auch zunehmend Probleme, wie die Verfasserin selbst am Beispiel einer Kunstausstellung erlebt hat.
 

Bezüge
Gesetzesbezug: 
KUG
Bezugsort/Geografischer Bezug: 
Bundesrepublik/Deutschland
Internet-Referenz
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