"Wird im Rahmen der Online-Berichterstattung über eine Veranstaltung berichtet, bei der urheberrechtlich geschützte Werke wahrnehmbar werden (hier: Bericht über eine Ausstellungseröffnung), dürfen Abbildungen dieser Werke nur so lange als Teil dieser Berichterstattung im Internet öffentlich zugänglich gemacht werden, wie die Veranstaltung noch als Tagesereignis angesehen werden kann. (Leitsatz des Gerichts) Weiterlesen
"Das Internet ist ein gigantischer Fundort für Texte, Bilder, Musik und andere Inhalte. Wer sie in eigenen Texten oder Videos, auf Websites oder in Social Networks verwenden möchte, sollte wissen, welche Regeln fürs Zitieren gelten."
Der Aufsatz legt dar, welche Vorschriften bei der Beschaffung oder Herstellung von Bildmaterial zu beachten und bei der Reproduktion dieser Quellen zu berücksichtigen sind.
Ein Ratgeber für Hochschulen, der beschreibt, welche Punkte bei der Integration fremder Materialien in das eigene Werk (insbesondere bei neuen Medien) zu beachten sind. In diesem Zusammenhang wird auch das Zitatrecht (S. 77ff) näher erläutert.
Neben dem Hauptaugenmerk auf des Bildzitat im Internet werden u. a. das Bildzitat im klassischen Sinne, gesetzliche Regelungen, Schrankenregelungen, Ziele und Zwecke des Zitatrechts erläutert.
Es wird ein kurzer Überblick über relevante Fragen u. a. zu den Themen Zitatrecht, Textzitate und Bildzitate in wissenschaftlichen Publikationen gegeben.