Weblog von Thomas Hartmann

Aus der Literatur: Julian Waiblinger (2012): "Plagiat" in der Wissenschaft

Rezension zu:

Julian Waiblinger: „Plagiat“ in der Wissenschaft (UFITA-Schriftenreihe, Band 262), Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden 2012, 196 S., ISBN 978-3-8329-6905-9, EUR 52,00.(Seite zum Titel beim Verlag) Weiterlesen

Diskussionsbeitrag zur Urheberrechtslage bei Hosting Plattformen (z.Bsp. YouTube)

Im Beitrag "Kreativität im Internet" analysiert Wirtschaftsjuristin Sarah Pietsch das urheberrechtliche Zusammenspiel von Kreativen und RechteinhaberInnen, deren Vertretern (z. Bsp. GEMA), Plattformbetreibern (z. Bsp. YouTube) und NutzerInnen. Ihre Ausarbeitung ist nun im Volltext bei IUWIS veröffentlicht. Weiterlesen

Lizenzbedingungen der LGPL wirksam und durchsetzbar

LG Bochum, Urteil vom 20.01.2011 - 8 O 293/09 (Vergleich) Weiterlesen

BMJ veröffentlicht unter Creative Commons-Lizenz

Seit 05.03.2013 veröffentlicht das Bundesministerium der Justiz seine Inhalte standardmäßig unter der Creative Commons-Lizenz CC BY ND. Dieses Lizenzmodul bedeutet, dass die Inhalte der Ministeriums-Internetseiten regelmäßig frei abgerufen und nachgenutzt werden können, wenn sie nicht bearbeitet werden und die Quelle angegeben wird. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger erklärt dazu: Weiterlesen

Kurz vor dem GAU eines rechtsfreien Raums? Die Koalition rettet den E-Learning-Paragraphen 52a erst in letzter Minute

Heftige Kritik hagelte es heute auf die Koalitionsparteien im Deutschen Bundestag. Anlass war § 52a Urheberrechtsgesetz (UrhG), der die Rechtsgrundlage für E-Learning und elektronische Forscherplattformen bildet und gem. § 137k UrhG am 31.12.2012 ersatzlos ausläuft. Schon im Wintersemester 2010/2011 wurden 1,1 Millionen Werke in der deutschen Hochschullehre auf Basis dieser gesetzlichen Bestimmung genutzt, weitere 250.000 Wissenschaftsmaterialien im Forschungsbereich. Weiterlesen

Sublizenzierungen wirksam auch bei Entfall der Hauptlizenz

BGH, Urteil vom 19.07.2012 - I ZR 70/10 M2Trade und I ZR 24/11 Take Five

Der Bundesgerichtshof hat seine ständige Rechtsprechung bestätigt und erweitert, dass Unterlizenzen wirksam bleiben, auch wenn die Hauptlizenz erloschen ist. Er stärkt damit den Vertrauensschutz von LizenznehmerInnen in die Wirksamkeit ihrer Lizenzvereinbarungen. Diese müssen nicht um die ihnen per Unterlizenz eingeräumten Nutzungsrechten bangen, wenn ihr Lizenzgeber in vorangehenden Lizenzketten etwa wegen Kündigung, Rückruf oder Insolvenz seine eigene "Hauptlizenz" verliert. Weiterlesen

EuGH nutzerfreundlich: Weiterverkauf von Online-Lizenzen zulässig

EuGH, Urteil vom 3. Juli 2012 - Rechtssache C-128/11, Oracle vs. Used Soft Weiterlesen

Wikipedia muss Loriot-Briefmarken entfernen

LG Berlin, Urteil vom 27.03.2012 - Az. 15 O 377/11 Weiterlesen

Keine Vorab-Prüfpflicht für Anbieter von RSS-Feeds

BGH, Urteil vom 27.03.2012 - VI ZR 144/11 Weiterlesen

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