Wer zur Zeit des Inkrafttretens dieses Gesetzes nach den bisherigen Vorschriften als Urheber eines Lichtbildes oder der Übertragung eines Werkes auf Vorrichtungen zur mechanischen Wiedergabe für das Gehör anzusehen ist, ist Inhaber der entsprechenden verwandten Schutzrechte, die dieses Gesetz ihm gewährt.
Wer zur Zeit des Inkrafttretens dieses Gesetzes nach den bisherigen Vorschriften als Urheber eines Lichtbildes oder der Übertragung eines Werkes auf Vorrichtungen zur mechanischen Wiedergabe für das Gehör anzusehen ist, ist Inhaber der entsprechenden verwandten Schutzrechte, die dieses Gesetz ihm gewährt.
AG Düsseldorf, Urteil vom 06.10.2010 - 57 C 4889/10
Woran sich der Schadensersatz bei widerrechtlicher Verwendung von Lichtbildern (§ 72 UrhG, Hobbyfotograf) orientiert: Tabellen der VG Bild Kunst nicht herangezogen, sondern MFM-Preisliste.
Der Aufsatz legt dar, welche Vorschriften bei der Beschaffung oder Herstellung von Bildmaterial zu beachten und bei der Reproduktion dieser Quellen zu berücksichtigen sind.
Neben Kunst- und Musikwerken betrifft § 51 UrhG auch Filmwerke. Filmteile können in wissenschaftlichen, wie auch in selbständigen Filmwerken zitiert werden.
Neben den urheberrechtlichen Grundlagen (geschützte Werke, Persönlichkeits- und Verwertungsrechte, Vergütungsansprüche, Rechtserwerb, Schutzfristen und Ausnahmevorschriften) werden Kunstvereinen auch praktische Hinweise für Reproduktionen gegeben.
Ein ausführlicher Ratgeber zum Urheberrecht, Geschmacksmusterrecht, Schriftzeichenrecht, Kennzeichenrecht und Wettbewerbsrecht wie auch zu technischen Schutzrechten. Anhand der zugehörigen Paragrafen werden Erklärungen und praxisorientierte Beispiele gegeben.
Der Autor beschreibt rechtliche Problemfelder, die sich im Zusammenhang mit dem Urheberrecht beim Fotografieren von Kunstgegenständen ergeben. Der Band befasst sich mit drei Hauptpunkten: Schutz des Fotografen, Schutz vor dem Fotografen und Vergabe von Bildrechten.