1. Korb

Bezieht sich auf den ersten Korb der Novelle des Urheberrechtsgesetzes in der BRD.

Hauptansetzung: Erster Korb

Charta zum Verständnis von § 52 a UrhG

VerfasserIn / HerausgeberIn: 
Beger, Gabriele
Publikationsinformationen
Publikationstyp: 
Zeitschriftenaufsatz
Sprache der Publikation: 
Deutsch
Erscheinungsjahr: 
2003
Erschienen in: 
Bibliotheksdienst
Band/Heft/Nummer: 
12
Jahrgang: 
37
Seiten von-bis: 
1610-1612
Umfang: 
3 Seiten

Auszug: Weiterlesen

Bezüge
Internet-Referenz

Geplante Urheberrechtsänderung

VerfasserIn / HerausgeberIn: 
Winters, Karl-Peter
Untertitel & Titelzusatz
Untertitel: 
Stellungnahme der Initiative Verlage und Wissenschaftler für ein faires Urheberrecht
Publikationsinformationen
Publikationstyp: 
Sonstiges
Sprache der Publikation: 
Deutsch
Erscheinungsdatum: 
6. März 2003
Erschienen in: 
Börsenblatt Online

Als Reaktion auf eine Pressemeldung der damaligen Justizministerin Zypries nimmt Winters in 5 Punkten Stellung zu den geplanten Urheberrechtsreformen, die ein halbes Jahr später als Erster Korb in Kraft treten sollten.

Er geht dabei auf die folgenden Punkte ein, die bei der Einführung von 52a gemäß Referentenentwurf kritisch zu betrachten sein aus der Sicht der Wissenschaftsverlage: Weiterlesen

Bezüge

UrhG § 137j Übergangsregelung aus Anlass der Umsetzung der Richtlinie 2001/29/EG [13.09.2003]

(1) § 95d Abs. 1 ist auf alle ab dem 1. Dezember 2003 neu in den Verkehr gebrachten Werke und anderen Schutzgegenstände anzuwenden.

(2) Die Vorschrift dieses Gesetzes über die Schutzdauer für Hersteller von Tonträgern in der ab dem 13. September 2003 geltenden Fassung ist auch auf verwandte Schutzrechte anzuwenden, deren Schutz am 22. Dezember 2002 noch nicht erloschen ist.

(3) Lebt nach Absatz 2 der Schutz eines Tonträgers wieder auf, so stehen die wiederauflebenden Rechte dem Hersteller des Tonträgers zu. Weiterlesen

Inkrafttreten am: 
13.09.2003

UrhG § 137g Übergangsregelung bei Umsetzung der Richtlinie 96/9/EG [13.09.2003]

(1) § 23 Satz 2, § 53 Abs. 5, die §§ 55a und 63 Abs. 1 Satz 2 sind auch auf Datenbankwerke anzuwenden, die vor dem 1. Januar 1998 geschaffen wurden.

(2) Die Vorschriften des Abschnitts 6 des Teils 2 sind auch auf Datenbanken anzuwenden, die zwischen dem 1. Januar 1983 und dem 31. Dezember 1997 hergestellt worden sind. Die Schutzfrist beginnt in diesen Fällen am 1. Januar 1998.

(3) Die §§ 55a und 87e sind nicht auf Verträge anzuwenden, die vor dem 1. Januar 1998 abgeschlossen worden sind.

Inkrafttreten am: 
13.09.2003

UrhG § 137e Übergangsregelung bei Umsetzung der Richtlinie 92/100/EWG [13.09.2003]

(1) Die am 30. Juni 1995 in Kraft tretenden Vorschriften dieses Gesetzes finden auch auf vorher geschaffene Werke, Darbietungen, Tonträger, Funksendungen und Filme Anwendung, es sei denn, daß diese zu diesem Zeitpunkt nicht mehr geschützt sind. Weiterlesen

Inkrafttreten am: 
13.09.2003

UrhG § 137d Computerprogramme [13.09.2003]

(1) Die Vorschriften des Abschnitts 8 des Teils 1 sind auch auf Computerprogramme anzuwenden, die vor dem 24. Juni 1993 geschaffen worden sind. Jedoch erstreckt sich das ausschließliche Vermietrecht (§ 69c Nr. 3) nicht auf Vervielfältigungsstücke eines Programms, die ein Dritter vor dem 1. Januar 1993 zum Zweck der Vermietung erworben hat.

(2) § 69g Abs. 2 ist auch auf Verträge anzuwenden, die vor dem 24. Juni 1993 abgeschlossen worden sind.

Inkrafttreten am: 
13.09.2003
Fassung von Paragraph: 

UrhG § 132 Verträge [13.09.2003]

(1) Die Vorschriften dieses Gesetzes sind mit Ausnahme der §§ 42 und 43 auf Verträge, die vor dem 1. Januar 1966 abgeschlossen worden sind, nicht anzuwenden. § 43 gilt für ausübende Künstler entsprechend. Die §§ 40 und 41 gelten für solche Verträge mit der Maßgabe, daß die in § 40 Abs. 1 Satz 2 und § 41 Abs. 2 genannten Fristen frühestens mit dem 1. Januar 1966 beginnen.

(2) Vor dem 1. Januar 1966 getroffene Verfügungen bleiben wirksam. Weiterlesen

Inkrafttreten am: 
13.09.2003
Fassung von Paragraph: 

UrhG § 127 Schutz des Sendeunternehmens [13.09.2003]

(1) Den nach § 87 gewährten Schutz genießen Sendeunternehmen mit Sitz im Geltungsbereich dieses Gesetzes für alle Funksendungen, gleichviel, wo sie diese ausstrahlen. § 126 Abs. 1 Satz 3 ist anzuwenden.

(2) Sendeunternehmen ohne Sitz im Geltungsbereich dieses Gesetzes genießen den Schutz für alle Funksendungen, die sie im Geltungsbereich dieses Gesetzes ausstrahlen. Der Schutz erlischt spätestens mit dem Ablauf der Schutzdauer in dem Staat, in dem das Sendeunternehmen seinen Sitz hat, ohne die Schutzfrist nach § 87 Abs. 3 zu überschreiten. Weiterlesen

Inkrafttreten am: 
13.09.2003
Fassung von Paragraph: 

UrhG § 126 Schutz des Herstellers von Tonträgern [13.09.2003]

(1) Den nach den §§ 85 und 86 gewährten Schutz genießen deutsche Staatsangehörige oder Unternehmen mit Sitz im Geltungsbereich dieses Gesetzes für alle ihre Tonträger, gleichviel, ob und wo diese erschienen sind. § 120 Abs. 2 ist anzuwenden. Unternehmen mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum stehen Unternehmen mit Sitz im Geltungsbereich dieses Gesetzes gleich. Weiterlesen

Inkrafttreten am: 
13.09.2003

UrhG § 111b Maßnahmen der Zollbehörden [13.09.2003 - 31.12.2007]

(1) Verletzt die Herstellung oder Verbreitung von Vervielfältigungsstücken das Urheberrecht oder ein anderes nach diesem Gesetz geschütztes Recht, so unterliegen die Vervielfältigungsstücke, soweit nicht die Verordnung (EG) Nr. 3295/94 des Rates vom 22. Dezember 1994 über Maßnahmen zum Verbot der Überführung nachgeahmter Waren und unerlaubt hergestellter Vervielfältigungsstücke oder Nachbildungen in den zollrechtlich freien Verkehr oder in ein Nichterhebungsverfahren sowie zum Verbot ihrer Ausfuhr und Wiederausfuhr (ABl. EG Nr. L 341 S. Weiterlesen

Inkrafttreten am: 
13.09.2003
Gültig bis: 
31.12.2007
Fassungstitel (bei Abweichung vom geltenden Titel): 
Maßnahmen der Zollbehörden
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