Ausbildung

OLG München: Bei Vergütung auf Basis eines Gesamtvertrags gewährleistet nur eine nutzungsbezogene Abrechnung die angemessene Beteiligung des Urhebers

VerfasserIn / HerausgeberIn: 
Lüft, Stefan
Publikationsinformationen
Publikationstyp: 
Zeitschriftenaufsatz
Sprache der Publikation: 
Deutsch
Erscheinungsdatum: 
11. November 2011
Erscheinungsjahr: 
2011
Erschienen in Publikation: 
Band/Heft/Nummer: 
21
Jahrgang: 
2011
Seiten von-bis: 
498
Bezüge
Internet-Referenz

Intellectual Property

VerfasserIn / HerausgeberIn: 
Starkey, Louise; Corbett, Susan; Bondy, Ann; Davidson, Susan
Untertitel & Titelzusatz
Untertitel: 
What Do Teachers and Students Know?
Publikationsinformationen
Publikationstyp: 
Zeitschriftenaufsatz
Sprache der Publikation: 
Englisch
Erscheinungsdatum: 
1. August 2010
Erscheinungsjahr: 
2010
Erschienen in: 
International Journal of Technology and Design Education
Band/Heft/Nummer: 
3
Jahrgang: 
20
Seiten von-bis: 
333-344
Umfang: 
12 Seiten
ISBN/ISSN: 
0957-7572
DOI: 
10.1007/s10798-009-9088-6

Abstract: Weiterlesen

Internet-Referenz

UrhG § 46 Sammlungen für Kirchen-, Schul- oder Unterrichtsgebrauch [13.09.2003 - 31.12.2007]

(1) Nach der Veröffentlichung zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Zugänglichmachung von Teilen eines Werkes, von Sprachwerken oder von Werken der Musik von geringem Umfang, von einzelnen Werken der bildenden Künste oder einzelnen Lichtbildwerken als Element einer Sammlung, die Werke einer größeren Anzahl von Urhebern vereinigt und die nach ihrer Beschaffenheit nur für den Unterrichtsgebrauch in Schulen, in nichtgewerblichen Einrichtungen der Aus- und Weiterbildung oder in Einrichtungen der Berufsbildung oder für den Kirchengebrauch bestimmt ist. Weiterlesen

Inkrafttreten am: 
13.09.2003
Gültig bis: 
31.12.2007

UrhG § 46 Sammlungen für Kirchen-, Schul- oder Unterrichtsgebrauch [01.01.2008]

(1) Nach der Veröffentlichung zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Zugänglichmachung von Teilen eines Werkes, von Sprachwerken oder von Werken der Musik von geringem Umfang, von einzelnen Werken der bildenden Künste oder einzelnen Lichtbildwerken als Element einer Sammlung, die Werke einer größeren Anzahl von Urhebern vereinigt und die nach ihrer Beschaffenheit nur für den Unterrichtsgebrauch in Schulen, in nichtgewerblichen Einrichtungen der Aus- und Weiterbildung oder in Einrichtungen der Berufsbildung oder für den Kirchengebrauch bestimmt ist. Weiterlesen

Inkrafttreten am: 
01.01.2008

UrhG § 54c Vergütungspflicht des Betreibers von Ablichtungsgeräten [01.01.2008]

(1) Werden Geräte der in § 54 Abs. 1 genannten Art, die im Weg der Ablichtung oder in einem Verfahren vergleichbarer Wirkung vervielfältigen, in Schulen, Hochschulen sowie Einrichtungen der Berufsbildung oder der sonstigen Aus- und Weiterbildung (Bildungseinrichtungen), Forschungseinrichtungen, öffentlichen Bibliotheken oder in Einrichtungen betrieben, die Geräte für die entgeltliche Herstellung von Ablichtungen bereithalten, so hat der Urheber auch gegen den Betreiber des Geräts einen Anspruch auf Zahlung einer angemessenen Vergütung. Weiterlesen

Inkrafttreten am: 
01.01.2008

UrhG § 54a Vergütungspflicht für Vervielfältigung im Wege der Ablichtung [01.08.1994 - 31.12.2007]

(1) Ist nach der Art eines Werkes zu erwarten, daß es nach § 53 Abs. 1 bis 3 durch Ablichtung eines Werkstücks oder in einem Verfahren vergleichbarer Wirkung vervielfältigt wird, so hat der Urheber des Werkes gegen den Hersteller von Geräten, die zur Vornahme solcher Vervielfältigungen bestimmt sind, Anspruch auf Zahlung einer angemessenen Vergütung für die durch die Veräußerung oder sonstiges Inverkehrbringen der Geräte geschaffene Möglichkeit, solche Vervielfältigungen vorzunehmen. Weiterlesen

Inkrafttreten am: 
01.08.1994
Gültig bis: 
31.12.2007
Fassung von Paragraph: 
Fassungstitel (bei Abweichung vom geltenden Titel): 
Vergütungspflicht für Vervielfältigung im Wege der Ablichtung

UrhG § 54 Vergütungspflicht [01.07.1985 - 30.06.1990]

(1) Ist nach der Art eines Werkes zu erwarten, daß es durch Aufnahme von Funksendungen auf Bild- oder Tonträger oder durch Übertragung von einem Bild- oder Tonträger auf einen anderen nach § 53 Abs. 1 oder 2 vervielfältigt wird, so hat der Urheber des Werkes gegen den Hersteller

1. von Geräten und
2. von Bild- oder Tonträgern, Weiterlesen

Inkrafttreten am: 
01.07.1985
Gültig bis: 
30.06.1990
Fassung von Paragraph: 

UrhG § 54 Vergütungspflicht [01.07.1990 - 31.07.1994]

(1) Ist nach der Art eines Werkes zu erwarten, daß es durch Aufnahme von Funksendungen auf Bild- oder Tonträger oder durch Übertragung von einem Bild- oder Tonträger auf einen anderen nach § 53 Abs. 1 oder 2 vervielfältigt wird, so hat der Urheber des Werkes gegen den Hersteller

1. von Geräten und
2. von Bild- oder Tonträgern, Weiterlesen

Inkrafttreten am: 
01.07.1990
Gültig bis: 
31.07.1994
Fassung von Paragraph: 
Fassungstitel (bei Abweichung vom geltenden Titel): 
Vergütungspflicht

UrhG § 53 Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch [01.01.2008]

(1) Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird. Weiterlesen

Inkrafttreten am: 
01.01.2008

UrhG § 52a Öffentliche Zugänglichmachung für Unterricht und Forschung [13.09.2003]

(1) Zulässig ist,

1. veröffentlichte kleine Teile eines Werkes, Werke geringen Umfangs sowie einzelne Beiträge aus Zeitungen oder Zeitschriften zur Veranschaulichung im Unterricht an Schulen, Hochschulen, nichtgewerblichen Einrichtungen der Aus- und Weiterbildung sowie an Einrichtungen der Berufsbildung ausschließlich für den bestimmt abgegrenzten Kreis von Unterrichtsteilnehmern oder Weiterlesen

Inkrafttreten am: 
13.09.2003
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