Neben Kunst- und Musikwerken betrifft § 51 UrhG auch Filmwerke. Filmteile können in wissenschaftlichen, wie auch in selbständigen Filmwerken zitiert werden.
Neben dem Hauptaugenmerk auf des Bildzitat im Internet werden u. a. das Bildzitat im klassischen Sinne, gesetzliche Regelungen, Schrankenregelungen, Ziele und Zwecke des Zitatrechts erläutert.