Sprachwerk

UrhG § 46 Sammlungen für Kirchen-, Schul- oder Unterrichtsgebrauch [01.01.1966 - 06.07.1971]

(1) Zulässig ist die Vervielfältigung und Verbreitung, wenn Teile von Werken, Sprachwerke oder Werke der Musik von geringem Umfang, einzelne Werke der bildenden Künste oder einzelne Lichtbildwerke nach dem Erscheinen in eine Sammlung aufgenommen werden, die Werke einer größerem Anzahl von Urhebern vereinigt und nach ihrer Beschaffenheit nur für den Kirchen-, Schul- oder Unterrichtsgebrauch bestimmt ist. Auf der Titelseite oder an einer entsprechenden Stelle der Sammlung ist deutlich anzugeben, wozu sie bestimmt ist.Weiterlesen

Inkrafttreten am: 
01.01.1966
Ausserkrafttreten am: 
06.07.1971

UrhG § 46 Sammlungen für Kirchen-, Schul- oder Unterrichtsgebrauch [07.07.1971 - 10.10.1971]

(1) Zulässig ist die Vervielfältigung und Verbreitung, wenn Teile von Werken, Sprachwerke oder Werke der Musik von geringem Umfang, einzelne Werke der bildenden Künste oder einzelne Lichtbildwerke nach dem Erscheinen in eine Sammlung aufgenommen werden, die Werke einer größerem Anzahl von Urhebern vereinigt und nach ihrer Beschaffenheit nur für den Kirchen-, Schul- oder Unterrichtsgebrauch bestimmt ist. Auf der Titelseite oder an einer entsprechenden Stelle der Sammlung ist deutlich anzugeben, wozu sie bestimmt ist.Weiterlesen

Inkrafttreten am: 
07.07.1971
Ausserkrafttreten am: 
10.10.1971

UrhG § 46 Sammlungen für Kirchen-, Schul- oder Unterrichtsgebrauch [11.10.1971 - 12.09.2003]

(1) Zulässig ist die Vervielfältigung und Verbreitung, wenn Teile von Werken, Sprachwerke oder Werke der Musik von geringem Umfang, einzelne Werke der bildenden Künste oder einzelne Lichtbildwerke nach dem Erscheinen in eine Sammlung aufgenommen werden, die Werke einer größerem Anzahl von Urhebern vereinigt und nach ihrer Beschaffenheit nur für den Kirchen-, Schul- oder Unterrichtsgebrauch bestimmt ist. Auf der Titelseite oder an einer entsprechenden Stelle der Sammlung ist deutlich anzugeben, wozu sie bestimmt ist.Weiterlesen

Inkrafttreten am: 
11.10.1971
Ausserkrafttreten am: 
12.09.2003

UrhG § 46 Sammlungen für Kirchen-, Schul- oder Unterrichtsgebrauch [13.09.2003 - 31.12.2007]

(1) Nach der Veröffentlichung zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Zugänglichmachung von Teilen eines Werkes, von Sprachwerken oder von Werken der Musik von geringem Umfang, von einzelnen Werken der bildenden Künste oder einzelnen Lichtbildwerken als Element einer Sammlung, die Werke einer größeren Anzahl von Urhebern vereinigt und die nach ihrer Beschaffenheit nur für den Unterrichtsgebrauch in Schulen, in nichtgewerblichen Einrichtungen der Aus- und Weiterbildung oder in Einrichtungen der Berufsbildung oder für den Kirchengebrauch bestimmt ist.Weiterlesen

Inkrafttreten am: 
13.09.2003
Ausserkrafttreten am: 
31.12.2007

UrhG § 46 Sammlungen für Kirchen-, Schul- oder Unterrichtsgebrauch [01.01.2008]

(1) Nach der Veröffentlichung zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Zugänglichmachung von Teilen eines Werkes, von Sprachwerken oder von Werken der Musik von geringem Umfang, von einzelnen Werken der bildenden Künste oder einzelnen Lichtbildwerken als Element einer Sammlung, die Werke einer größeren Anzahl von Urhebern vereinigt und die nach ihrer Beschaffenheit nur für den Unterrichtsgebrauch in Schulen, in nichtgewerblichen Einrichtungen der Aus- und Weiterbildung oder in Einrichtungen der Berufsbildung oder für den Kirchengebrauch bestimmt ist.Weiterlesen

Inkrafttreten am: 
01.01.2008

Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen auf Twitter?

VerfasserIn / HerausgeberIn: 
Lampmann, Behn & Rosenbaum Rechtsanwälte
Publikationsinformationen
Publikationstyp: 
Internetdokument
Sprache der Publikation: 
Deutsch
Erscheinungsdatum: 
21. September 2010
Erschienen in: 
LBR-Blog

Im Blogposting der Kanzlei wird überlegt, inwieweit Tweets (Kurznachrichten bei Twitter) einen urheberrechtlichen Schutz genießen können.

Internet-Referenz

Zitate in Filmwerken

VerfasserIn / HerausgeberIn: 
Ulmer, Eugen
Publikationsinformationen
Publikationstyp: 
Zeitschriftenaufsatz
Erscheinungsjahr: 
1972
Erscheinungsort: 
München [u. a.]
Verlag: 
Beck
Erschienen in: 
Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht (GRUR)
Band/Heft/Nummer: 
5
Seiten von-bis: 
323 - 328
ISBN/ISSN: 
0016-9420

Neben Kunst- und Musikwerken betrifft § 51 UrhG auch Filmwerke. Filmteile können in wissenschaftlichen, wie auch in selbständigen Filmwerken zitiert werden.

Bezüge
Gesetzesbezug: 
KUG
Bezugsort/Geografischer Bezug: 
Bundesrepublik/Deutschland
Internet-Referenz

Ein Handbuch für Recht in Kunst und Design

VerfasserIn / HerausgeberIn: 
Zentek, Sabine
Publikationsinformationen
Publikationstyp: 
Monographie
Erscheinungsjahr: 
1998
Erscheinungsort: 
Stuttgart
Verlag: 
av-Ed.
Umfang: 
270 Seiten
ISBN/ISSN: 
3-929638-16-9

Ein ausführlicher Ratgeber zum Urheberrecht, Geschmacksmusterrecht, Schriftzeichenrecht, Kennzeichenrecht und Wettbewerbsrecht wie auch zu technischen Schutzrechten. Anhand der zugehörigen Paragrafen werden Erklärungen und praxisorientierte Beispiele gegeben.

Bezüge
Gesetzesbezug: 
KUG
Bezugsort/Geografischer Bezug: 
Bundesrepublik/Deutschland
Internet-Referenz
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