Quellenangabe

Framing mit Hinweis auf Herkunft zulässig

OLG Köln, Urteil vom 16.03.2012 - 6 U 206/11 (rkr.)

Mit einem deutlichen Hinweis darauf, dass die geframten Inhalte von einem Dritten stammen, ist die Einbindung fremder Inhalte mittels Framing zulässig. Es handelt sich dann nicht um einen Eingriff in das Recht auf öffentliche Zugänglichmachung im Sinne von § 19a UrhG.

"Plagiat" in der Wissenschaft : zum Schutz wissenschaftlicher Schriftwerke im Urheber- und Wissenschaftsrecht

VerfasserIn / HerausgeberIn: 
Waiblinger, Julian
Publikationsinformationen
Publikationstyp: 
Hochschulschrift
Sprache der Publikation: 
Deutsch
Erscheinungsdatum: 
14. November 2011
Erscheinungsjahr: 
2012
Erscheinungsort: 
Baden-Baden
Verlag: 
Nomos
Erschienen in: 
UFITA : Archiv für Urheber- und Medienrech
Erschienen in Publikation: 
Band/Heft/Nummer: 
262
Umfang: 
196 Seiten
ISBN/ISSN: 
978-3-8329-6905-9

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Bezüge
Internet-Referenz

Geleakte Privatbilder von Mark Zuckerberg in den Medien ohne Urheberrechtsangaben

Am 07.12.2011 förderte ein Bug bei Facebook Bilder aus dem privaten Bereich des jungen Social-Network-Firmengründers Mark Zuckerberg zutage. Mit Hund und Frau ist er auf einer Aufnahme agebildet, welches die Online-Tageszeitungsausgabe von RP-Online (hier zu dem entsprechenden Online-Artikel) weiterhin (Stand 10.12.2011, 17:05 Uhr) mit der Quellenangabe "Screenshot, Facebook" veröffentlicht hält. Weiterlesen

Das Musikzitat im deutschen Urheberrecht

VerfasserIn / HerausgeberIn: 
Hertin, Paul W.
Publikationsinformationen
Publikationstyp: 
Zeitschriftenaufsatz
Sprache der Publikation: 
Deutsch
Erscheinungsjahr: 
1989
Erschienen in: 
GRUR
Seiten von-bis: 
159-167
Bezüge
Internet-Referenz

Rechtsprobleme um das sog. "große und kleine Zitat" zu wissenschaftlichen Zwecken

VerfasserIn / HerausgeberIn: 
Leinverber, Gerhard
Publikationsinformationen
Publikationstyp: 
Zeitschriftenaufsatz
Sprache der Publikation: 
Deutsch
Erscheinungsjahr: 
1966
Erschienen in: 
GRUR
Band/Heft/Nummer: 
9
Seiten von-bis: 
479-482

Grundlegender Übersichtsartikel zu dem zum Zeitpunkt der Publikation des Aufsatzes neuen § 51 UrhG (DE).

Bezüge
Internet-Referenz

UrhG § 137g Übergangsregelung bei Umsetzung der Richtlinie 96/9/EG [13.09.2003]

(1) § 23 Satz 2, § 53 Abs. 5, die §§ 55a und 63 Abs. 1 Satz 2 sind auch auf Datenbankwerke anzuwenden, die vor dem 1. Januar 1998 geschaffen wurden.

(2) Die Vorschriften des Abschnitts 6 des Teils 2 sind auch auf Datenbanken anzuwenden, die zwischen dem 1. Januar 1983 und dem 31. Dezember 1997 hergestellt worden sind. Die Schutzfrist beginnt in diesen Fällen am 1. Januar 1998.

(3) Die §§ 55a und 87e sind nicht auf Verträge anzuwenden, die vor dem 1. Januar 1998 abgeschlossen worden sind.

Inkrafttreten am: 
13.09.2003

UrhG § 137g Übergangsregelung bei Umsetzung der Richtlinie 96/9/EG [01.01.1998 - 12.09.2003]

(1) § 23 Satz 2, § 53 Abs. 5, die §§ 55a und 63 Abs. 1 Satz 2 sind auch auf Datenbankwerke anzuwenden, die vor dem 1. Januar 1998 geschaffen wurden.

(2) Die Vorschriften des Sechsten Abschnitts des Zweiten Teils sind auch auf Datenbanken anzuwenden, die zwischen dem 1. Januar 1983 und dem 31. Dezember 1997 hergestellt worden sind. Die Schutzfrist beginnt in diesen Fällen am 1. Januar 1998.

(3) Die §§ 55a und 87e sind nicht auf Verträge anzuwenden, die vor dem 1. Januar 1998 abgeschlossen worden sind.

Inkrafttreten am: 
01.01.1998
Gültig bis: 
12.09.2003

Bildzitate von Kunstwerken als Schranke des Urheberrechts und des Eigentums mit Bezügen zum internationalen Privatrecht

VerfasserIn / HerausgeberIn: 
Prengel, Timo
Publikationsinformationen
Publikationstyp: 
Monographie
Sprache der Publikation: 
Deutsch
Erscheinungsjahr: 
2011
Erscheinungsort: 
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien
Verlag: 
Peter Lang
Erschienen in: 
Schriftenreihe zum Urheber- und Kunstrecht
Band/Heft/Nummer: 
10
Umfang: 
292 Seiten
ISBN/ISSN: 
978-3-631-61012-1

Klappentext: Weiterlesen

Bezüge
Internet-Referenz

UrhG § 87c Schranken des Rechts des Datenbankherstellers [01.01.1998 - 31.05.1998]

(1) Die Vervielfältigung eines nach Art oder Umfang wesentlichen Teils einer Datenbank ist zulässig
1. zum privaten Gebrauch; dies gilt nicht für eine Datenbank, deren Elemente einzeln mit Hilfe elektronischer Mittel zugänglich sind,
2. zum eigenen wissenschaftlichen Gebrauch, wenn und soweit die Vervielfältigung zu diesem Zweck geboten ist und der wissenschaftliche Gebrauch nicht zu gewerblichen Zwecken erfolgt, Weiterlesen

Inkrafttreten am: 
01.01.1998
Gültig bis: 
31.05.1998

UrhG § 87c Schranken des Rechts des Datenbankherstellers [01.06.1998]

(1) Die Vervielfältigung eines nach Art oder Umfang wesentlichen Teils einer Datenbank ist zulässig
1. zum privaten Gebrauch; dies gilt nicht für eine Datenbank, deren Elemente einzeln mit Hilfe elektronischer Mittel zugänglich sind,
2. zum eigenen wissenschaftlichen Gebrauch, wenn und soweit die Vervielfältigung zu diesem Zweck geboten ist und der wissenschaftliche Gebrauch nicht zu gewerblichen Zwecken erfolgt,
3. für die Benutzung zur Veranschaulichung des Unterrichts, sofern sie nicht zu gewerblichen Zwecken erfolgt. Weiterlesen

Inkrafttreten am: 
01.06.1998
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