§ 2 Abs.1 UrhG (DE)

"Bild im Bild" - Die unveränderte und erkennbare Abbildung eines Fotos in einem neuen Foto stellt einen urheberrechtlich relevanten Eingriff dar.

VerfasserIn / HerausgeberIn: 
KG Berlin
Publikationsinformationen
Publikationstyp: 
Sonstiges
Erscheinungsdatum: 
8. September 2010
Erschienen in: 
Medien Internet und Recht
  • Leitsätze der Entscheidung KG Berlin, Urteil vom 15.06.2010 - Az. 5 U 35/08
Bezüge
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