Der folgende Beitrag widmet sich der bislang ungeklärten Frage, ob und inwieweit das Zitatrecht nicht nur eine Nutzung des eigentlich zitierten Werkes gestattet, sondern auch die Nutzung solcher „vermittelnden” Werke, durch die der Zitierende überhaupt erst Zugang zum zitierten Werk erhält, ohne jene aber im klassischen Sinne zu zitieren.
Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn
1. einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,
2. Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,Weiterlesen
Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe, wenn in einem durch den Zweck gebotenen Umfang
1. einzelne Werke nach dem Erscheinen in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,
2. Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,
3. einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.
Der Aufsatz legt dar, welche Vorschriften bei der Beschaffung oder Herstellung von Bildmaterial zu beachten und bei der Reproduktion dieser Quellen zu berücksichtigen sind.
Neben Kunst- und Musikwerken betrifft § 51 UrhG auch Filmwerke. Filmteile können in wissenschaftlichen, wie auch in selbständigen Filmwerken zitiert werden.
Das Urteil vom Bundesverfassungsgericht (29.06.2000) zu "Brecht-Zitate" zeigt nach Meinung des Verfassers die Lückenhaftigkeit des § 51 UrhG, da z. B. das Kleinzitat auf das Zitieren von Bildern ausgedehnt wird.
Am Beispiel des Rechtsstreits Kandinsky/Kunstverlag Buchheim (1966) wird die Rechtsproblematik von Klein- bzw. Großzitat zu wissenschaftlichen Zwecken erläutert.
Zu einem Artikel, ob gedruckt oder online, gehört meistens ein passendes Bild, und auch ein Dokumentarfilm muss mit entsprechenden Ausschnitten ausgestattet und ergänzt werden. Wo aber finde ich diese Bilder und welches Filmarchiv hat genau die Ausschnitte in seinem Bestand, die ich für meine Dokumentation benötige? Kai Holland und Françoise Kuntz geben in ihrem Buch umfangreiche Praxistipps zur Film- und Fotorecherche für Anfänger und Profis gleichermaßen.Weiterlesen
Ein Ratgeber für Hochschulen, der beschreibt, welche Punkte bei der Integration fremder Materialien in das eigene Werk (insbesondere bei neuen Medien) zu beachten sind. In diesem Zusammenhang wird auch das Zitatrecht (S. 77ff) näher erläutert.