Neben den urheberrechtlichen Grundlagen (geschützte Werke, Persönlichkeits- und Verwertungsrechte, Vergütungsansprüche, Rechtserwerb, Schutzfristen und Ausnahmevorschriften) werden Kunstvereinen auch praktische Hinweise für Reproduktionen gegeben.
Unter Berücksichtigung der rechtlichen Grundlagen (geschützte Werke, Persönlichkeits- und Verwertungsrechte, Vergütungsansprüche, Rechtserwerb, Ausnahmevorschriften) werden den Artotheken kurze praktische Hinweise für Reproduktionen gegeben.