Bericht über eine Entscheidung des österreichischen OGH zur Frage, obeine stark verkleinertes Gemälde im Hintergrund einer Fotografie urheberrechtlichen Schutz genießt:
1. Wer unbefugt Sprachwerke, Lichtbilder oder Filmwerke in einen Internetauftritt zum interaktiven Abruf eingliedert,
verstößt gegen das Verwertungsrecht des § 18a UrhG.Weiterlesen
Blogartikel über die Fallstricke und Probleme bei der Verwendung von CC-lizensierten Abbildungen am Beispiel der Nutzung solcher Bilder bei der Frankfurter Allgemeinen Zeitung.
Der Autor beschreibt rechtliche Problemfelder, die sich im Zusammenhang mit dem Urheberrecht beim Fotografieren von Kunstgegenständen ergeben. Der Band befasst sich mit drei Hauptpunkten: Schutz des Fotografen, Schutz vor dem Fotografen und Vergabe von Bildrechten.
"Gewichtiges Urteil des Bundesgerichtshofs: Eine Malerin aus Weimar hatte Google verklagt, weil in der Bildersuche Miniaturansichten ihrer Werke gezeigt werden. Das Gericht hat nun entschieden, dass Google ihre Urheberrechte nicht verletze. Die Klägerin hätte das Finden ihrer Bilder verhindern können."