LG Hamburg, Urteil vom 08.10.2010 - 308 O 710/09
Weil er je einen Song von Westernhagen und Rammstein auf einer Tauschbörse eingestellt hatte (sog. Filesharing), ist ein 15 Jahre alter Jugendlicher zu jeweils 15 Euro Schadensersatz verurteilt worden. Die klagenden Musikverlage hatten auf jeweils 300 Euro geklagt. Der Vater, so das Gericht, ist als Störer nicht zu Schadensersatz verpflichtet, obwohl er seinem Sohn den Internetanschluss bereitgestellt hatte.
Zu den Rechtsanwalts- und Gerichtsgebühren machte das Gericht keine Angaben.
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Pressemitteilung der Hamburger Justiz