UrhG § 51 Zitate
Enthaltene Fassungen
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§51 Zitate [01.01.2008]
- 2. Korb
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- Erläuterung
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- erschienes Werk
- Generalklausel
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- Kleinzitat
- Öffentliche Wiedergabe
- Quellenangabe
- Schranke
- Schranken des Urheberrechts
- selbständiges Sprachwerk
- selbständiges Werk der Musik
- selbständiges wissenschaftliches Werk
- Umfang
- Urheberrechtsschranken
- Verbreitung
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- veröffentlichtes Werk
- Vervielfältigung
- Zitat
- Zitatumfang
- Zitatzweck
- Zweiter Korb
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§51 Zitate [01.01.1966 - 31.12.2007]
- Änderungsverbot
- Erläuterung
- erscheinen
- erschienes Werk
- Großzitat
- Kleinzitat
- Öffentliche Wiedergabe
- Quellenangabe
- Schranke
- Schranken des Urheberrechts
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- selbständiges Werk der Musik
- selbständiges wissenschaftliches Werk
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Paragraph (Nummer)
51
Gehört zu Gesetz
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