Neben Kunst- und Musikwerken betrifft § 51 UrhG auch Filmwerke. Filmteile können in wissenschaftlichen, wie auch in selbständigen Filmwerken zitiert werden.
Ein Ratgeber für Hochschulen, der beschreibt, welche Punkte bei der Integration fremder Materialien in das eigene Werk (insbesondere bei neuen Medien) zu beachten sind. In diesem Zusammenhang wird auch das Zitatrecht (S. 77ff) näher erläutert.
Neben dem Hauptaugenmerk auf des Bildzitat im Internet werden u. a. das Bildzitat im klassischen Sinne, gesetzliche Regelungen, Schrankenregelungen, Ziele und Zwecke des Zitatrechts erläutert.