Veranschaulichung im Unterricht

Urheberrechtliche Aspekte beim Umgang mit audiovisuellen Materialien in Forschung und Lehre

Charta zum Verständnis von §52a UrhG

VerfasserIn / HerausgeberIn: 
[N.N.]
Untertitel & Titelzusatz
Untertitel: 
Bibliotheksverbände, Arbeitsgemeinschaft wissenschaftlicher Verleger und Börsenverein: Gemeinsame Charta zum Verständnis von §52a UrhG
Publikationsinformationen
Publikationstyp: 
Sonstiges
Sprache der Publikation: 
Deutsch
Erscheinungsdatum: 
2. Oktober 2003
Umfang: 
2 Seiten

Auszug:

"Bibliotheken und Verlage sind Dienstleister für Forschung und Bildung. Sie eint das Interesse, qualitätsvolle und strukturierte Informationen für die Nutzer bereitzuhalten bzw. herzustellen. Das Urheberrecht ist hierbei eine wichtige Voraussetzung, indem es für einen fairen Ausgleich zwischen denen sorgt, die solche Informationen erstellen, und denen, die sie nutzen. Bibliotheken und Verlage wollen deshalb auch in den Bildungs- und Forschungseinrichtungen gemeinsam geeignete Maßnahmen zur Förderung des Urheberrechts-Bewusstseins ergreifen." Weiterlesen

Bezüge
Internet-Referenz

LG Stuttgart entscheidet in Rechtsstreit zur Reichweite des § 52 a UrhG

VerfasserIn / HerausgeberIn: 
IUM/eg
Untertitel & Titelzusatz
Untertitel: 
»Kleiner Teil eines Werkes« maximal 10 Prozent
Publikationsinformationen
Publikationstyp: 
Internetdokument
Sprache der Publikation: 
Deutsch
Erscheinungsdatum: 
6. Oktober 2011
Erscheinungsjahr: 
2011
Erscheinungsort: 
München
Verlag: 
Institut für Urheber- und Medienrecht
Erschienen in: 
www.urheberrecht.org/news

Meldung beim Institut für Urheber- und Medienrecht zur Entscheidung des LG Stuttgart im Rechtsstreit um § 52 a UrhG vom 27.9.2011 (Az. 17 O 671/10)

Internet-Referenz

UrhG § 87c Schranken des Rechts des Datenbankherstellers [01.06.1998]

(1) Die Vervielfältigung eines nach Art oder Umfang wesentlichen Teils einer Datenbank ist zulässig
1. zum privaten Gebrauch; dies gilt nicht für eine Datenbank, deren Elemente einzeln mit Hilfe elektronischer Mittel zugänglich sind,
2. zum eigenen wissenschaftlichen Gebrauch, wenn und soweit die Vervielfältigung zu diesem Zweck geboten ist und der wissenschaftliche Gebrauch nicht zu gewerblichen Zwecken erfolgt,
3. für die Benutzung zur Veranschaulichung des Unterrichts, sofern sie nicht zu gewerblichen Zwecken erfolgt. Weiterlesen

Inkrafttreten am: 
01.06.1998

UrhG § 52a Öffentliche Zugänglichmachung für Unterricht und Forschung [13.09.2003]

(1) Zulässig ist,

1. veröffentlichte kleine Teile eines Werkes, Werke geringen Umfangs sowie einzelne Beiträge aus Zeitungen oder Zeitschriften zur Veranschaulichung im Unterricht an Schulen, Hochschulen, nichtgewerblichen Einrichtungen der Aus- und Weiterbildung sowie an Einrichtungen der Berufsbildung ausschließlich für den bestimmt abgegrenzten Kreis von Unterrichtsteilnehmern oder Weiterlesen

Inkrafttreten am: 
13.09.2003

Das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung i.S.d. § 19 a UrhG

VerfasserIn / HerausgeberIn: 
Gey, Michael
Untertitel & Titelzusatz
Untertitel: 
Entwicklung, Regelungsumfang und ausgewählte Probleme aus der Praxis
Titelzusatz: 
Zugleich: Würzburg, Universität, Dissertation, 2008/2009
Publikationsinformationen
Publikationstyp: 
Hochschulschrift
Sprache der Publikation: 
Deutsch
Erscheinungsdatum: 
1. Januar 2009
Erscheinungsjahr: 
2009
Erscheinungsort: 
Stuttgart
Verlag: 
Boorberg
Erschienen in: 
Recht und neue Medien
Umfang: 
225 Seiten
ISBN/ISSN: 
978-3-415-04208-7
Bezüge
Internet-Referenz
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