"Die Digitalisierung birgt Konfliktstoff für das Urheberrecht, Rechtsprechung und Gesetzgeber haben Gesetzesnormen neu ausgelegt und nachjustiert. Doch im Endergebnis hat sich das Urheberrecht von seinen Wurzeln entfernt, so Karl-Nikolaus Peifer, Medienrechtsprofessor an der Uni Köln. Im Interview erläutert er Eckpunkte der Entwicklung."
Erfasst von Michaela Voigt am 22. September 2011 - 15:16
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Europäisches Parlament; Europäischer Rat
Die sog. InfoSoc-Richtlinie, welche am 22.05.2001 verabschiedet wurde und am 22.06.2001 in Kraft trat, bildet den Ausgangspunkt für maßgebliche Novellierung der europäischen Urheberrechtsgesetze. In Deutschland wurde die Richtlinie mit dem 1. Korb (2003) und 2. Korb (2008) umgesetzt; der 3. Korb steht im Herbst 2011 noch aus.
(1) Die am 30. Juni 1995 in Kraft tretenden Vorschriften dieses Gesetzes finden auch auf vorher geschaffene Werke, Darbietungen, Tonträger, Funksendungen und Filme Anwendung, es sei denn, daß diese zu diesem Zeitpunkt nicht mehr geschützt sind. Weiterlesen