Sind Bildung, Wissenschaft und Vergütung europäische oder nationale Aspekte des Urheberrechts?
Untertitel:
ner Workshop des „Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft e.V.“ mit Mitgliederversammlung und Vollversammlung des Aktionsbündnisses „Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft“
"Der folgende Gastbeitrag anlässlich des Entwurfs zur Evaluation der EU-Urheberrechtsrichtlinie (InfoSoc-Richtlinie) durch das EU-Parlament stammt von Rainer Kuhlen, Professor für Informationswissenschaft an der Universität Konstanz und Sprecher des Aktionsbündnisses „Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft“."
Aktionsbündnis "Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft"
Volltext:
Ausformung und Chancen einer Allgemeinen Bildungs- und Wissenschaftsschranke gehörten zu den Gegenständen eines öffentlichen Fachgesprächs, das der Bundestagsausschuss „Digitale Agenda“ am 3. Dezember 2014 zum Thema Urheberrechtsreform und Leistungsschutzrecht für Presseverlage veranstaltet hat..
Eine umfassende Bildungs- und Wissenschaftsschranke ist in der Koalitionsvereinbarung der jetzigen Bundesregierung vorgesehen und gilt auch als einer der Schwerpunkte der Digitalen Agenda. Weiterlesen
Aktionsbündnis "Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft"
Volltext:
Pressemitteilung 03/14 vom 1. Dezember 2014
Entfristung von § 52a — ein notwendiger Schritt, aber erst ein kleiner in Richtung eines wissenschafts- und bildungsfreundlichen Urheberrechts
Das Aktionsbündnis Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass der Bundesrat in seiner Sitzung am 28.11.2014 der Entscheidung des Bundestags, § 52a des Urheberrechtsgesetzes zu entfristen, nichts in den Weg gelegt hat. Weiterlesen
"Anlässlich der Entfristung von Paragraf 52a Urheberrechtsgesetz (Öffentliche Zugänglichmachung für Unterricht und Forschung) fordert die Allianz der Wissenschaftsorganisationen die Bundesregierung auf, “zeitnah einen Gesetzentwurf für eine Allgemeine Bildungs- und Wissenschaftsschranke vorzulegen.”
Deutscher Bibliotheksverband unterstützt die Entfristung des § 52a UrhG – Hoffen auf die allgemeine Bildungs- und Wissenschaftsschranke Berlin. Weiterlesen
Abstract:
"Der Deutsche Bibliotheksverband (DBV) fordert die Einführung einer allgemeinen Wissenschaftsschranke im Urheberrecht. Eine einheitliche allgemeine Bildungs- und Wissenschaftsschranke mit einer pauschalen Regelung zur Nutzung von Werken im digitalen Zeitalter sollte nach Überzeugung des Deutschen Bibliotheksverbandes die bisherigen einzelnen Schrankenparagrafen ergänzen und ersetzen. In zahlreichen Ausführungen hinkt das derzeit geltende deutsche Recht deutlich der digitalen Welt und der gängigen Praxis hinterher."