Urheberschutz

Ohne Urheberrecht sinkt die Qualität der Inhalte

VerfasserIn / HerausgeberIn: 
Stahl, Thomas C.
Publikationsinformationen
Publikationstyp: 
Internetdokument
Sprache der Publikation: 
Deutsch
Erscheinungsdatum: 
30. März 2011
Erschienen in: 
tiuz.de
Tagging
Freie Tags: 
Urheberrechtsdiskurs
Urheberrechtsdebatte
Urheberrecht
Patentrecht
Geistiges Eigentum
Urheberschutz
Akteure: 
Thomas C. Stahl
Bezüge
Bezug auf andere Publikation: 
Internet-Referenz

Experte plädiert für neues Urheberrecht

VerfasserIn / HerausgeberIn: 
Krempl, Stefan
Publikationsinformationen
Publikationstyp: 
Internetdokument
Sprache der Publikation: 
Deutsch
Erscheinungsdatum: 
2. April 2009
Erschienen in: 
heise online
Tagging
Freie Tags: 
Urheberrecht
Urheberrechtstheorie
Urheberschutz
Urheberrechtsreform
Urheberrechtsdebatte 2009
Urheberrechtsschranken
Privatkopie
Werkschutzrecht
Akteure: 
Till Kreutzer
Stefan Krempl
Internet-Referenz

Irrtum: Das Urheberrecht regelt den Schutz von Urheberinnen und Urhebern von Werken der Literatur und Kunst

VerfasserIn / HerausgeberIn: 
Berger, Mathis
Publikationsinformationen
Publikationstyp: 
Sammelbandbeitrag
Sprache der Publikation: 
Deutsch
Erscheinungsjahr: 
2008
Erscheinungsort: 
Zürich, Basel, Genf
Verlag: 
Schulthess
Erschienen in Publikation: 
Seiten von-bis: 
3-24
ISBN/ISSN: 
9783725555772
Tagging
Freie Tags: 
Urheberrecht
Urheberschutz
Schutzgegenstand
Akteure: 
Mathis Berger

UrhG § 11 Allgemeines [13.09.2003]

Das Urheberrecht schützt den Urheber in seinen geistigen und persönlichen Beziehungen zum Werk und in der Nutzung des Werkes. Es dient zugleich der Sicherung einer angemessenen Vergütung für die Nutzung des Werkes.

Inkrafttreten am: 
13.09.2003
Fassung von Paragraph: 

UrhG § 11 [01.07.2002 - 12.09.2003]

Das Urheberrecht schützt den Urheber in seinen geistigen und persönlichen Beziehungen zum Werk und in der Nutzung des Werkes. Es dient zugleich der Sicherung einer angemessenen Vergütung für die Nutzung des Werkes.

Inkrafttreten am: 
01.07.2002
Ausserkrafttreten am: 
12.09.2003
Fassung von Paragraph: 
Fassungstitel (bei Abweichung vom geltenden Titel): 

UrhG § 11 [01.01.1966 - 31.06.2002]

Das Urheberrecht schützt den Urheber in seinen geistigen und persönlichen Beziehungen zum Werk und in der Nutzung des Werkes.

Inkrafttreten am: 
01.01.1966
Ausserkrafttreten am: 
31.06.2002
Fassung von Paragraph: 
Fassungstitel (bei Abweichung vom geltenden Titel): 

Fanfiction – nutzergenerierte Inhalte und das Urheberrecht

VerfasserIn / HerausgeberIn: 
Knopp, Michael
Publikationsinformationen
Publikationstyp: 
Zeitschriftenaufsatz
Erscheinungsjahr: 
2010
Erschienen in: 
GRUR
Band/Heft/Nummer: 
1
Jahrgang: 
112
Seiten von-bis: 
28-33

Teaser:

"Über das Internet als aufwandsloses Veröffentlichungsmedium wird die Schwelle zur Urheberrechtsverletzung schnell überschritten. Fanfictions, also vom Publikum geschriebene Fortsetzungen oder alternative Handlungsverläufe zu mehr oder weniger bekannten Romanen, Fernsehserien oder Filmen, sind ein Beispiel für diese Entwicklung. Die Bewertung nach der derzeitigen Rechtslage führt zu der Frage, ob die Grenzen des Urheberrechtsschutzes neu definiert werden sollten."

Was ist alles urheberrechtlich geschützt?

VerfasserIn / HerausgeberIn: 
Nentwich, Michael
Publikationsinformationen
Publikationstyp: 
Internetdokument
Sprache der Publikation: 
Deutsch
Erscheinungsdatum: 
5. März 2006
Erschienen in: 
KB-Law

FAQ zum Urheberschutz und besonders zum Wissenschaftsurheberrecht in KB-Law (Knowledge Base Law). Der Schwerpunkt des Angebotes liegt auf dem Österreichischen Urheberrecht.

Bezüge
Bezugsort/Geografischer Bezug: 
Österreich
Internet-Referenz

Update - Ratgeber Multimediarecht für die Hochschulpraxis

VerfasserIn / HerausgeberIn: 
Veddern, Michael
Untertitel & Titelzusatz
Titelzusatz: 
Informationen, Beispiele und Ansprechpartner zum Urheberrecht
Publikationsinformationen
Publikationstyp: 
Internetdokument
Umfang: 
180 Seiten

Ein Ratgeber für Hochschulen, der beschreibt, welche Punkte bei der Integration fremder Materialien in das eigene Werk (insbesondere bei neuen Medien)  zu beachten sind. In diesem Zusammenhang wird auch das Zitatrecht (S. 77ff) näher erläutert.

Bezüge
Gesetzesbezug: 
KUG
Bezugsort/Geografischer Bezug: 
Bundesrepublik/Deutschland
Internet-Referenz

Wo Eigentum auf Eigentümlichkeit beruht

VerfasserIn / HerausgeberIn: 
Kaube, Jürgen
Untertitel & Titelzusatz
Untertitel: 
Geistiges Eigentum gilt es zu schützen. Denn es spiegelt die Kreativität von Dichtern und Denkern. Ohne die Vielfalt der Ideen gibt es keinen Fortschritt.
Publikationsinformationen
Publikationstyp: 
Zeitungsartikel
Sprache der Publikation: 
Deutsch
Erscheinungsdatum: 
17. Januar 2010
Erscheinungsort: 
Frankfurt am Main
Erschienen in: 
Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung
Seiten von-bis: 
42

Überblicksreflektion Jürgen Kaubes zum Thema "Geistiges Eigentum". 18. Beitrag aus der FAS-Reihe "Wie wir reich wurden".

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