Erfasst von Michaela Voigt am 22. September 2010 - 12:44
Das Urheberrecht schützt den Urheber in seinen geistigen und persönlichen Beziehungen zum Werk und in der Nutzung des Werkes. Es dient zugleich der Sicherung einer angemessenen Vergütung für die Nutzung des Werkes.
Erfasst von Michaela Voigt am 22. September 2010 - 12:42
Das Urheberrecht schützt den Urheber in seinen geistigen und persönlichen Beziehungen zum Werk und in der Nutzung des Werkes. Es dient zugleich der Sicherung einer angemessenen Vergütung für die Nutzung des Werkes.
"Über das Internet als aufwandsloses Veröffentlichungsmedium wird die Schwelle zur Urheberrechtsverletzung schnell überschritten. Fanfictions, also vom Publikum geschriebene Fortsetzungen oder alternative Handlungsverläufe zu mehr oder weniger bekannten Romanen, Fernsehserien oder Filmen, sind ein Beispiel für diese Entwicklung. Die Bewertung nach der derzeitigen Rechtslage führt zu der Frage, ob die Grenzen des Urheberrechtsschutzes neu definiert werden sollten."
FAQ zum Urheberschutz und besonders zum Wissenschaftsurheberrecht in KB-Law (Knowledge Base Law). Der Schwerpunkt des Angebotes liegt auf dem Österreichischen Urheberrecht.
Ein Ratgeber für Hochschulen, der beschreibt, welche Punkte bei der Integration fremder Materialien in das eigene Werk (insbesondere bei neuen Medien) zu beachten sind. In diesem Zusammenhang wird auch das Zitatrecht (S. 77ff) näher erläutert.