Das Urteil vom Bundesverfassungsgericht (29.06.2000) zu "Brecht-Zitate" zeigt nach Meinung des Verfassers die Lückenhaftigkeit des § 51 UrhG, da z. B. das Kleinzitat auf das Zitieren von Bildern ausgedehnt wird.
Am Beispiel des Rechtsstreits Kandinsky/Kunstverlag Buchheim (1966) wird die Rechtsproblematik von Klein- bzw. Großzitat zu wissenschaftlichen Zwecken erläutert.
Neben dem Hauptaugenmerk auf des Bildzitat im Internet werden u. a. das Bildzitat im klassischen Sinne, gesetzliche Regelungen, Schrankenregelungen, Ziele und Zwecke des Zitatrechts erläutert.