Behinderte Menschen

Bundesgesetz, mit dem das Urheberrechtsgesetz und das Verwertungsgesellschaftengesetz 2006 geändert werden (Urheberrechts-Novelle 2015 - Urh-Nov 2015)

VerfasserIn / HerausgeberIn: 
Bundesministerium für Justiz Wien
Untertitel & Titelzusatz
Untertitel: 
Urheberrechts-Novelle 2015
Titelzusatz: 
Begutachtungsentwürfe Druckansicht (Accesskey D).
Publikationsinformationen
Publikationstyp: 
Drucksache/Protokoll
Sprache der Publikation: 
Deutsch
Erscheinungsdatum: 
2. Juni 2015
Erscheinungsort: 
Wien
Verlag: 
Bundesministerium der Justiz
Erschienen in: 
Bundeskanzleramt - Rechtsinformationssystem

Begutachtungsentwurf vom 02.06.2015 zur Novelle des österreichischen Urheberrechtsgesetzes.

Internet-Referenz

Das Recht der Verwertungsgesellschaften der Republik Serbien und weitere Neuerungen im serbischen Urheberrecht

VerfasserIn / HerausgeberIn: 
Tiede, Wolfgang; Bogedain, Clemens
Publikationsinformationen
Publikationstyp: 
Zeitschriftenaufsatz
Sprache der Publikation: 
Deutsch
Erscheinungsjahr: 
2012
Erscheinungsort: 
München
Verlag: 
Beck
Erschienen in: 
GRUR - Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht. Internationaler Teil. (GRUR Int)
Band/Heft/Nummer: 
2
Seiten von-bis: 
128-134
ISBN/ISSN: 
0435-8600
Internet-Referenz

Die Neuordnung der urheberrechtlichen Schranken im digitalen Umfeld

VerfasserIn / HerausgeberIn: 
Poeppel, Jan
Publikationsinformationen
Publikationstyp: 
Hochschulschrift
Sprache der Publikation: 
Deutsch
Erscheinungsjahr: 
2005
Erscheinungsort: 
Göttingen
Verlag: 
V und R Unipress
Erschienen in: 
Schriften zum deutschen und internationalen Persönlichkeits- und Immaterialgüterrecht
Band/Heft/Nummer: 
11
Umfang: 
557 Seiten
ISBN/ISSN: 
3-89971-226-9

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Bezüge
Internet-Referenz

Urheberrecht und Wissenschaft - am Beispiel der Bibliotheksfreiheit

VerfasserIn / HerausgeberIn: 
Hoeren, Thomas
Publikationsinformationen
Publikationstyp: 
Sammelbandbeitrag
Sprache der Publikation: 
Deutsch
Erscheinungsjahr: 
2005
Seiten von-bis: 
69-103
ISBN/ISSN: 
3-8309-1538-1
Bezüge
Internet-Referenz

Multimedia und Internet für behinderte Studierende

VerfasserIn / HerausgeberIn: 
remus; Junker, Markus; Lorenz, Bernd
Untertitel & Titelzusatz
Untertitel: 
Szenario III: Einsatz von Multimedia und Internet in der Hochschule
Titelzusatz: 
Fälle
Publikationsinformationen
Publikationstyp: 
Internetdokument
Sprache der Publikation: 
Deutsch
Erscheinungsdatum: 
5. Januar 2002
Erschienen in: 
remus

Beispielfall im Informationsangebot remus-Hochschule

Bezüge
Gesetzesbezug (Node): 
Internet-Referenz

UrhG § 137g Übergangsregelung bei Umsetzung der Richtlinie 96/9/EG [13.09.2003]

(1) § 23 Satz 2, § 53 Abs. 5, die §§ 55a und 63 Abs. 1 Satz 2 sind auch auf Datenbankwerke anzuwenden, die vor dem 1. Januar 1998 geschaffen wurden.

(2) Die Vorschriften des Abschnitts 6 des Teils 2 sind auch auf Datenbanken anzuwenden, die zwischen dem 1. Januar 1983 und dem 31. Dezember 1997 hergestellt worden sind. Die Schutzfrist beginnt in diesen Fällen am 1. Januar 1998.

(3) Die §§ 55a und 87e sind nicht auf Verträge anzuwenden, die vor dem 1. Januar 1998 abgeschlossen worden sind.

Inkrafttreten am: 
13.09.2003

UrhG § 137g Übergangsregelung bei Umsetzung der Richtlinie 96/9/EG [01.01.1998 - 12.09.2003]

(1) § 23 Satz 2, § 53 Abs. 5, die §§ 55a und 63 Abs. 1 Satz 2 sind auch auf Datenbankwerke anzuwenden, die vor dem 1. Januar 1998 geschaffen wurden.

(2) Die Vorschriften des Sechsten Abschnitts des Zweiten Teils sind auch auf Datenbanken anzuwenden, die zwischen dem 1. Januar 1983 und dem 31. Dezember 1997 hergestellt worden sind. Die Schutzfrist beginnt in diesen Fällen am 1. Januar 1998.

(3) Die §§ 55a und 87e sind nicht auf Verträge anzuwenden, die vor dem 1. Januar 1998 abgeschlossen worden sind.

Inkrafttreten am: 
01.01.1998
Gültig bis: 
12.09.2003

UrhG § 95b Durchsetzung von Schrankenbestimmungen [13.09.2003 - 31.08.2004]

(1) Soweit ein Rechtsinhaber technische Maßnahmen nach Maßgabe dieses Gesetzes anwendet, ist er verpflichtet, den durch eine der nachfolgend genannten Bestimmungen Begünstigten, soweit sie rechtmäßig Zugang zu dem Werk oder Schutzgegenstand haben, die notwendigen Mittel zur Verfügung zu stellen, um von diesen Bestimmungen in dem erforderlichen Maße Gebrauch machen zu können:
1. § 45 (Rechtspflege und öffentliche Sicherheit),
2. § 45a (Behinderte Menschen),
3. § 46 (Sammlungen für Kirchen-, Schul- oder Unterrichtsgebrauch), mit Ausnahme des Kirchengebrauchs, Weiterlesen

Inkrafttreten am: 
13.09.2003
Gültig bis: 
31.08.2004

UrhG § 95b Durchsetzung von Schrankenbestimmungen [01.09.2004]

(1) Soweit ein Rechtsinhaber technische Maßnahmen nach Maßgabe dieses Gesetzes anwendet, ist er verpflichtet, den durch eine der nachfolgend genannten Bestimmungen Begünstigten, soweit sie rechtmäßig Zugang zu dem Werk oder Schutzgegenstand haben, die notwendigen Mittel zur Verfügung zu stellen, um von diesen Bestimmungen in dem erforderlichen Maße Gebrauch machen zu können:
1. § 45 (Rechtspflege und öffentliche Sicherheit),
2. § 45a (Behinderte Menschen),
3. § 46 (Sammlungen für Kirchen-, Schul- oder Unterrichtsgebrauch), mit Ausnahme des Kirchengebrauchs, Weiterlesen

Inkrafttreten am: 
01.09.2004

UrhG § 63 Quellenangabe [01.01.2008]

(1) Wenn ein Werk oder ein Teil eines Werkes in den Fällen des § 45 Abs. 1, der §§ 45a bis 48, 50, 51, 53 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und Abs. 3 Nr. 1 sowie der §§ 58 und 59 vervielfältigt wird, ist stets die Quelle deutlich anzugeben. Bei der Vervielfältigung ganzer Sprachwerke oder ganzer Werke der Musik ist neben dem Urheber auch der Verlag anzugeben, in dem das Werk erschienen ist, und außerdem kenntlich zu machen, ob an dem Werk Kürzungen oder andere Änderungen vorgenommen worden sind. Weiterlesen

Inkrafttreten am: 
01.01.2008
Fassung von Paragraph: 
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