Pressemitteilung des BGH, veröffentlicht bei juris.bundesgerichtshof.de:
Der u.a. für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat erneut entschieden, dass Google nicht wegen Urheberrechtsverletzung in Anspruch genommen werden kann, wenn urheberrechtlich geschützte Werke in Vorschaubildern ihrer Suchmaschine wiedergegeben werden. Weiterlesen
Neben dem Hauptaugenmerk auf des Bildzitat im Internet werden u. a. das Bildzitat im klassischen Sinne, gesetzliche Regelungen, Schrankenregelungen, Ziele und Zwecke des Zitatrechts erläutert.