Zitatumfang

Das Zitat in Film- und Multimediawerken

VerfasserIn / HerausgeberIn: 
Schulz, Wolfgang
Untertitel & Titelzusatz
Titelzusatz: 
Grundsätze für die Praxis des Zitierens gemäß § 51 UrhG in audiovisuellen Medien
Publikationsinformationen
Publikationstyp: 
Zeitschriftenaufsatz
Sprache der Publikation: 
Deutsch
Erscheinungsjahr: 
1998
Erschienen in: 
Zeitschrift für Urheber- und Medienrecht (ZUM)
Band/Heft/Nummer: 
3
Seiten von-bis: 
221-233
Bezüge
Internet-Referenz

Meine Worte, Deine Worte

VerfasserIn / HerausgeberIn: 
Passek, Oliver
Untertitel & Titelzusatz
Titelzusatz: 
Texte zitieren
Publikationsinformationen
Publikationstyp: 
Internetdokument
Sprache der Publikation: 
Deutsch
Erscheinungsdatum: 
10. März 2005
Erschienen in: 
irights.info

Ein knapper und klarer Übersichtstext zu den urheberrechtlichen Bedingungen für das Zitieren.

Internet-Referenz

UrhG § 51 Zitate [01.01.2008]

Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn
1. einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,
2. Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden, Weiterlesen

Inkrafttreten am: 
01.01.2008
Fassung von Paragraph: 

UrhG § 51 Zitate [01.01.1966 - 31.12.2007]

Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe, wenn in einem durch den Zweck gebotenen Umfang
1. einzelne Werke nach dem Erscheinen in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,
2. Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,
3. einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.

Inkrafttreten am: 
01.01.1966
Gültig bis: 
31.12.2007
Fassung von Paragraph: 
Inhalt abgleichen