UrhG § 56 Vervielfältigung und öffentliche Wiedergabe in Geschäftsbetrieben
Enthaltene Fassungen
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§56 Vervielfältigung und öffentliche Wiedergabe in Geschäftsbetrieben [13.09.2003]
- 1. Korb
- Bildträger
- Datenträger
- Erster Korb
- Funksendungen
- Gerätehandel
- Geräteindustrie
- Geschäftsbetriebe
- Ladenklausel
- Öffentliche Wahrnehmbarmachung
- Öffentliche Wiedergabe
- Öffentliche Zugänglichmachung
- Rundfunksendungen
- Schranke
- Schranken des Urheberrechts
- Tonträger
- Urheberrechtsschranke
- Vervielfältigung
- §56 Vervielfältigung und öffentliche Wiedergabe durch Geschäftsbetriebe [01.01.1966 - 12.09.2003]
Paragraph (Nummer)
56
Gehört zu Gesetz
Verweisende Publikationen
AutorIn | Titel | Datum |
---|---|---|
Gräbig, Johannes | Abdingbarkeit und vertragliche Beschränkungen urheberrechtlicher Schranken | 2011-07-28 |
Poeppel, Jan | Die Neuordnung der urheberrechtlichen Schranken im digitalen Umfeld |
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