Urhebernennung

Aktuelle Rechtsprechung zu Creative-Commons-Lizenzen

VerfasserIn / HerausgeberIn: 
Dörre, Tanja
Publikationsinformationen
Publikationstyp: 
Zeitschriftenaufsatz
Sprache der Publikation: 
Deutsch
Erscheinungsdatum: 
21. November 2014
Erscheinungsort: 
München
Verlag: 
Beck
Erschienen in: 
GRUR-Prax
Band/Heft/Nummer: 
23
Seiten von-bis: 
516-519

Die Autorin diskutiert die Rechtsprechung zu Creative-Commons-Lizenzen insbesondere hinsichtlich des Aspektes der Einschränkung "nicht-kommerziell" (non-commercial, NC) anhand einer Entscheidung des Landgerichts und einer des Oberlandesgerichts Köln (OLG Köln, Urteil vom 31.10.2014 - 6 U 60/14).

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Internet-Referenz

LG Köln: Pixelio-Bilder müssen Urhebervermerk in Bild-URL aufführen

VerfasserIn / HerausgeberIn: 
Plutte, Niklas
Publikationsinformationen
Publikationstyp: 
Internetdokument
Sprache der Publikation: 
Deutsch
Erscheinungsdatum: 
3. Februar 2014
Erscheinungsjahr: 
2014
Erscheinungsort: 
Mainz
Erschienen in: 
www.ra-plutte.de
Bezüge
Internet-Referenz

Abmahnfalle Pixelio-Bilder

VerfasserIn / HerausgeberIn: 
Stadler, Thomas
Publikationsinformationen
Publikationstyp: 
Internetdokument
Sprache der Publikation: 
Deutsch
Erscheinungsdatum: 
4. Februar 2014
Erscheinungsjahr: 
2014
Erschienen in: 
Internet-Law
Internet-Referenz

Stellungnahme zur Anhörung des Deutschen Bundestags zur Digitalisierung verwaister und vergriffener Werke

VerfasserIn / HerausgeberIn: 
Sprang, Christian; Sänger, Jessica
Publikationsinformationen
Publikationstyp: 
Berichte/Gutachten
Sprache der Publikation: 
Deutsch
Erscheinungsdatum: 
19. September 2011
Erscheinungsjahr: 
2011
Verlag: 
Börsenverein des Deutschen Buchhandels e.V.
Umfang: 
8 Seiten

Stellungnahme des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels zur Anhörung des Rechtsausschusses am 19.09.2011 zu verwaisten Werken.

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Bezüge
Internet-Referenz

UrhG § 63 Quellenangabe [01.01.2008]

(1) Wenn ein Werk oder ein Teil eines Werkes in den Fällen des § 45 Abs. 1, der §§ 45a bis 48, 50, 51, 53 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und Abs. 3 Nr. 1 sowie der §§ 58 und 59 vervielfältigt wird, ist stets die Quelle deutlich anzugeben. Bei der Vervielfältigung ganzer Sprachwerke oder ganzer Werke der Musik ist neben dem Urheber auch der Verlag anzugeben, in dem das Werk erschienen ist, und außerdem kenntlich zu machen, ob an dem Werk Kürzungen oder andere Änderungen vorgenommen worden sind. Weiterlesen

Inkrafttreten am: 
01.01.2008
Fassung von Paragraph: 

UrhG § 63 Quellenangabe [13.09.2003 - 31.12.2007]

UrhG § 63 Quellenangabe [01.01.1998 - 12.09.2003]

(1) Wenn ein Werk oder ein Teil eines Werkes in den Fällen des § 45 Abs. 1, der §§ 46 bis 48, 50, 51, 58, 59 und 61 vervielfältigt wird, ist stets die Quelle deutlich anzugeben. Das gleiche gilt in den Fällen des § 53 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 3 Nr. 1 für die Vervielfältigung eines Datenbankwerkes. Bei der Vervielfältigung ganzer Sprachwerke oder ganzer Werke der Musik ist neben dem Urheber auch der Verlag anzugeben, in dem das Werk erschienen ist, und außerdem kenntlich zu machen, ob an dem Werk Kürzungen oder andere Änderungen vorgenommen worden sind. Weiterlesen

Inkrafttreten am: 
01.01.1998
Gültig bis: 
12.09.2003
Fassung von Paragraph: 

UrhG § 63 Quellenangabe [01.01.1966 - 31.12.1997]

(1) Wenn ein Werk oder ein Teil eines Werkes in den Fällen des § 45 Abs. 1, der §§ 46 bis 48, 50, 51, 58, 59 und 61 vervielfältigt wird, ist stets die Quelle deutlich anzugeben. Bei der Vervielfältigung ganzer Sprachwerke oder ganzer Werke der Musik ist neben dem Urheber auch der Verlag anzugeben, in dem das Werk erschienen ist, und außerdem kenntlich zu machen, ob an dem Werk Kürzungen oder andere Änderungen vorgenommen worden sind. Weiterlesen

Inkrafttreten am: 
01.01.1966
Gültig bis: 
31.12.1997
Fassung von Paragraph: 
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