RL 92/100/EWG

UrhG § 137e Übergangsregelung bei Umsetzung der Richtlinie 92/100/EWG [30.06.1995 - 12.09.2003]

(1) Die am 30. Juni 1995 in Kraft tretenden Vorschriften dieses Gesetzes finden auch auf vorher geschaffene Werke, Darbietungen, Tonträger, Funksendungen und Filme Anwendung, es sei denn, daß diese zu diesem Zeitpunkt nicht mehr geschützt sind.Weiterlesen

Inkrafttreten am: 
30.06.1995
Ausserkrafttreten am: 
12.09.2003

UrhG § 137e Übergangsregelung bei Umsetzung der Richtlinie 92/100/EWG [13.09.2003]

(1) Die am 30. Juni 1995 in Kraft tretenden Vorschriften dieses Gesetzes finden auch auf vorher geschaffene Werke, Darbietungen, Tonträger, Funksendungen und Filme Anwendung, es sei denn, daß diese zu diesem Zeitpunkt nicht mehr geschützt sind.Weiterlesen

Inkrafttreten am: 
13.09.2003
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