RL 2001/29/EG

Musik in Zahnarztpraxis keine vergütungspflichtige "öffentliche Wiedergabe"

EuGH, Urteil vom 15.03.2012 - C-135/10

In einem Vorlageverfahren, das ein Turiner Berufungsgericht initiiert hat, entschied der Europäische Gerichtshof am 15.03.2012: Weiterlesen

UrhG § 137j Übergangsregelung aus Anlass der Umsetzung der Richtlinie 2001/29/EG [13.09.2003]

(1) § 95d Abs. 1 ist auf alle ab dem 1. Dezember 2003 neu in den Verkehr gebrachten Werke und anderen Schutzgegenstände anzuwenden.

(2) Die Vorschrift dieses Gesetzes über die Schutzdauer für Hersteller von Tonträgern in der ab dem 13. September 2003 geltenden Fassung ist auch auf verwandte Schutzrechte anzuwenden, deren Schutz am 22. Dezember 2002 noch nicht erloschen ist.

(3) Lebt nach Absatz 2 der Schutz eines Tonträgers wieder auf, so stehen die wiederauflebenden Rechte dem Hersteller des Tonträgers zu. Weiterlesen

Inkrafttreten am: 
13.09.2003

Erschöpfungswirkung bei Software: Passt der BGH weiter zum EuGH?

 ***UPDATE 03.02.2011, 10:02 Uhr: Mit Beschluss von heute legt der 1. Zivilsenat des BGH dem EuGH Fragen zur Zulässigkeit des Vertriebs "gebrauchter" Softwarelizenzen vor. Vgl. Mitteilung der Pressestelle Nr. 21/2011 vom 03.02.2011 (siehe Verlinkung unten).*** Weiterlesen

Nein, aber... - der EuGH zum Schutz von Benutzeroberflächen

EuGH, Urteil vom 22.12.2010 - C-393/09

In einem Vorabentscheidungsverfahren (Tschechische Republik) stellt der EuGH klar, dass eine grafische Benutzeroberfläche urheberrechtlich nicht als Computerprogramm gem. §§ 69a ff. UrhG geschützt ist. Die grafische Benutzeroberfläche eines Computerprogramms kann jedoch als Werk urheberrechtlichen Schutz genießen. Dafür muss es sich um eine geistige Schöpfung seines Urhebers im Sinne von §§ 1f. UrhG und Art. 2 lit. a der RL 2001/29/EG, handeln.

Geräteabgabe teils europarechtswidrig (EuGH v. 21.10.2010, Az. C 467/08 - SGAE)

Ähnlich wie in Deutschland (§§ 54ff. UrhG) kennen auch die Spanier eine Geräteabgabe. Diese wird auf Vervielfältigungsgeräte (Kopierer) und Speichermedien (CD-Rs, CD-RWs, DVD-Rs, MP3-Geräte etc.) erhoben, um den Rechteinhabern einen "gerechten Ausgleich" für Privatkopien zu gewähren. So sollen die Rechtsinhaber eine angemessene Vergütung für die Nutzung ihrer Werke erhalten. In Deutschland wird die Geräteabgabe von den Verwertungsgesellschaften (VG Wort, GEMA und andere) geltend gemacht, welche die Einnahmen wiederum an die Urheber ausschütten. Weiterlesen

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