Vermietrecht

Digitalisierung, Cloud Computing und Urheberrecht

VerfasserIn / HerausgeberIn: 
Lehmann, Michael
Publikationsinformationen
Publikationstyp: 
Zeitschriftenaufsatz
Sprache der Publikation: 
Deutsch
Erscheinungsdatum: 
1. Juli 2015
Erscheinungsort: 
München
Verlag: 
Beck
Erschienen in: 
GRUR Int.
Band/Heft/Nummer: 
7-8
Seiten von-bis: 
677-681

Abstract:

"Infolge der fortschreitenden Digitalisierung ist eine virtuelle Parallelwelt im Internet entstanden, die einer eigenständigen Entwicklung unseres Urheberrechts auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene bedarf; dazu gehört auch eine Abstimmung mit dem kommenden Europäischen Kaufrecht und die Einführung einer Gefährdungshaftung für alle Internet- und Cloud Computing-Dienstleister, wie dies vom EuGH bereits angedacht worden ist."

Internet-Referenz

Einführung in das Urheberrecht der Republik Serbien

VerfasserIn / HerausgeberIn: 
Tiede, Wolfgang; Bogedain, Clemens
Publikationsinformationen
Publikationstyp: 
Zeitschriftenaufsatz
Sprache der Publikation: 
Deutsch
Erscheinungsjahr: 
2012
Erscheinungsort: 
München
Verlag: 
Beck
Erschienen in: 
Wirtschaft und Recht in Osteuropa (WiRO)
Band/Heft/Nummer: 
1
Seiten von-bis: 
13-17
Internet-Referenz

Europäisierung des Urheberrechts: Vermieten und Verleihen von Büchern, Ton- und Bildträgern

VerfasserIn / HerausgeberIn: 
Krüger, Christof
Untertitel & Titelzusatz
Untertitel: 
Vortrag, gehalten auf der Jahresversammlung der Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht in Wiesbaden am 14. 6. 1990
Publikationsinformationen
Publikationstyp: 
Vortrag
Sprache der Publikation: 
Deutsch
Erscheinungsdatum: 
14. Juni 1990
Erscheinungsjahr: 
1990
Erschienen in: 
GRUR
Band/Heft/Nummer: 
12
Seiten von-bis: 
974-980
Bezüge
Internet-Referenz

Parlamentarischer Auftrag und Bericht der Bundesregierung

VerfasserIn / HerausgeberIn: 
Schulze, Erich
Untertitel & Titelzusatz
Untertitel: 
Erster Kommentar zur Urheberrechtsnovelle 1985
Publikationsinformationen
Publikationstyp: 
Zeitschriftenaufsatz
Sprache der Publikation: 
Deutsch
Erscheinungsjahr: 
1990
Erschienen in: 
GRUR
Band/Heft/Nummer: 
1
Seiten von-bis: 
16-18
Bezüge
Gesetzesbezug (Node): 
Internet-Referenz

EuGH-Entscheidung zu pauschaler Vergütung

Vom 30.06.2011 datiert eine interessante Gerichtsentscheidung zu (Az. C-271/10) des Europäischen Gerichtshofes, wie auf Juris zu lesen ist: Weiterlesen

Bezüge

Verwandte Publikation: 

Tagging

Rubriken: 
Aus der Rechtsprechung

UrhG § 137e Übergangsregelung bei Umsetzung der Richtlinie 92/100/EWG [30.06.1995 - 12.09.2003]

(1) Die am 30. Juni 1995 in Kraft tretenden Vorschriften dieses Gesetzes finden auch auf vorher geschaffene Werke, Darbietungen, Tonträger, Funksendungen und Filme Anwendung, es sei denn, daß diese zu diesem Zeitpunkt nicht mehr geschützt sind. Weiterlesen

Inkrafttreten am: 
30.06.1995
Gültig bis: 
12.09.2003

UrhG § 137e Übergangsregelung bei Umsetzung der Richtlinie 92/100/EWG [13.09.2003]

(1) Die am 30. Juni 1995 in Kraft tretenden Vorschriften dieses Gesetzes finden auch auf vorher geschaffene Werke, Darbietungen, Tonträger, Funksendungen und Filme Anwendung, es sei denn, daß diese zu diesem Zeitpunkt nicht mehr geschützt sind. Weiterlesen

Inkrafttreten am: 
13.09.2003

UrhG § 137d Computerprogramme [24.06.1993 - 12.09.2003]

(1) Die Vorschriften des Achten Abschnitts des Ersten Teils sind auch auf Computerprogramme anzuwenden, die vor dem 24. Juni 1993 geschaffen worden sind. Jedoch erstreckt sich das ausschließliche Vermietrecht (§ 69c Nr. 3) nicht auf Vervielfältigungsstücke eines Programms, die ein Dritter vor dem 1. Januar 1993 zum Zweck der Vermietung erworben hat.

(2) § 69g Abs. 2 ist auch auf Verträge anzuwenden, die vor dem 24. Juni 1993 abgeschlossen worden sind.

Inkrafttreten am: 
24.06.1993
Gültig bis: 
12.09.2003
Fassung von Paragraph: 

UrhG § 137d Computerprogramme [13.09.2003]

(1) Die Vorschriften des Abschnitts 8 des Teils 1 sind auch auf Computerprogramme anzuwenden, die vor dem 24. Juni 1993 geschaffen worden sind. Jedoch erstreckt sich das ausschließliche Vermietrecht (§ 69c Nr. 3) nicht auf Vervielfältigungsstücke eines Programms, die ein Dritter vor dem 1. Januar 1993 zum Zweck der Vermietung erworben hat.

(2) § 69g Abs. 2 ist auch auf Verträge anzuwenden, die vor dem 24. Juni 1993 abgeschlossen worden sind.

Inkrafttreten am: 
13.09.2003
Fassung von Paragraph: 

UrhG § 69c Zustimmungsbedürftige Handlungen [24.06.1993 - 31.12.1993]

Der Rechtsinhaber hat das ausschließliche Recht, folgende Handlungen vorzunehmen oder zu gestatten:

1. die dauerhafte oder vorübergehende Vervielfältigung, ganz oder teilweise, eines Computerprogramms mit jedem Mittel und in jeder Form. Soweit das Laden, Anzeigen, Ablaufen, Übertragen oder Speichern des Computerprogramms eine Vervielfältigung erfordert, bedürfen diese Handlungen der Zustimmung des Rechtsinhabers; Weiterlesen

Inkrafttreten am: 
24.06.1993
Gültig bis: 
31.12.1993
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