Erfasst von Ben Kaden am 25. November 2010 - 20:52
Ausübender Künstler im Sinne dieses Gesetzes ist, wer ein Werk oder eine Ausdrucksform der Volkskunst aufführt, singt, spielt oder auf eine andere Weise darbietet oder an einer solchen Darbietung künstlerisch mitwirkt.
Erfasst von Ben Kaden am 25. November 2010 - 20:51
Ausübender Künstler im Sinne dieses Gesetzes ist, wer ein Werk vorträgt oder aufführt oder bei dem Vortrag oder der Aufführung eines Werkes künstlerisch mitwirkt.
Ausführliches Interview mit Eckhard Höffner zur Urheberrechtsgeschichte und den Auswirkungen von Copyright- und Urheberrechtsregelungen auf die Entwicklung des Buchmarkts in Deutschland und Großebritannien.
"Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat sich in ihrer “Berliner Rede zum Urheberrecht” für ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger ausgesprochen. Dies wirft viele Fragen auf: Wie passt das Leistungsschutzrecht zur in der Rede dargestellten zentralen Rolle des Urhebers in der kommenden Urheberrechtsnovelle? Welche Konsequenz wird aus dem BGH-Urteil zur Bildersuche gezogen?
Die Strafwürdigkeit von Verletzungen bestimmter Rechte des geistigen Eigentums ist zur Zeit fast unumstritten; die entsprechenden materiellen Strafvorschriften sind in Kraft. Wenn aber Inhaber von Schutzrechten strafrechtliche Mittel gegen Rechtsverletzer zum Einsatz bringen wollen, sehen sie sich regelmäßig mit einigen materiellrechtlichen, prozessualen und praktischen Schwierigkeiten konfrontiert. Der folgende Beitrag zeigt solche Schwierigkeiten auf und liefert zugleich Ansätze zu deren Überwindung.