Gestern legte die Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ des Deutschen Bundestages die Zwischenberichte zu ihren Arbeitsfeldern Urheberrecht und Medienkompetenz vor. Auf 118 Seiten analysiert die Projektgruppe Urheberrecht die urheberrechtlichen Problemfelder, welche sich durch die Digitalisierung stellen.Weiterlesen
Links zum Thema:
Falk Lüke im c't Magazin zur Enquete-Sitzung vom 27.06.2011
Das Thema Urheberrecht sorgt an Schulen für zunehmende Unsicherheit. Die Möglichkeiten des Bezugs von Lehr- und Lernmaterialien werden dank digitaler Medien und Internet immer vielfältiger. Für Lehrkräfte stellt sich häufig die Frage: Was ist erlaubt und wann wird das Urheberrecht verletzt? Auch die Schulleitung muss dafür sorgen, dass an der Schule keine Urheberrechtsverletzungen vorkommen. Dürfen Texte für den Unterricht aus Büchern kopiert werden? Ist es erlaubt, im Unterricht Filme oder Videoaufzeichnungen vorzuführen? Wann sind Gebühren an die GEMA oder die VG Wort zu entrichten?Weiterlesen
Thomas Nötting fasst in der Zeitschrift W&V das Thesenpapier von BDZ und VDBZ zum Leistungsschutzrecht für Verlage zusammen. Dabei merkt er an, dass dieses auch ein Vehikel darstellt, um den Zeitschriftenverlagen angesichts wegbrechender Werbeeinnahmenden und generell rückläufigem Printmarkt zukünftig effektiv durchsetzbare Bezahlmodelle für elektronische "Presseerzeugnisse" zu ermöglichen.
Rudolf Neumaier kommentiert im Feuilleton der Süddeutschen Zeitung die Berliner Rede zum Urheberrecht vom 14.06.2010 und sieht bei der Bundesjustizministerin eine gewisse Ratlosigkeit beim Umgang mit urheberrechtlichen Fragestellungen besonders im Rahmen des Internets.