Suchmaschinenbetreiber

Leistungsschutzrecht wird zum Google-Gesetz

VerfasserIn / HerausgeberIn: 
Lischka, Konrad
Untertitel & Titelzusatz
Titelzusatz: 
Neuer Entwurf des Justizministeriums
Publikationsinformationen
Publikationstyp: 
Zeitungsartikel
Sprache der Publikation: 
Deutsch
Erscheinungsdatum: 
27. Juli 2012
Erscheinungsjahr: 
2012
Erschienen in: 
SPIEGEL online / Netzwelt

Teaser:

"Kleine Änderung mit großen Folgen: Das Justizministerium hat einen neuen Entwurf für ein Leistungsschutzrecht erarbeitet. Treffen soll es nur noch Suchmaschinen, nicht mehr alle Internetnutzer, die gewerblich handeln."

Internet-Referenz

Justizministerium entschärft Entwurf für Presse-Leistungsschutzrecht

VerfasserIn / HerausgeberIn: 
Krempl, Stefan
Publikationsinformationen
Publikationstyp: 
Internetdokument
Sprache der Publikation: 
Deutsch
Erscheinungsdatum: 
27. Juli 2012
Erscheinungsjahr: 
2012
Erschienen in: 
heise online / Newsticker

Aktuelle Informationen zum Stand des Gesetzgebungsprozess zum Leistungsschutzrecht für Presseverleger (Presse-LSR)

Internet-Referenz

Aufatmen nach BGH-Urteil zur Google-Bildersuche: Suchmaschinenbetreiber haften nur bei Hinweis auf Rechtswidrigkeit

VerfasserIn / HerausgeberIn: 
Hartmann, Thomas
Publikationsinformationen
Publikationstyp: 
Internetdokument
Erscheinungsdatum: 
29. April 2010
Erschienen in: 
IUWIS / Weblog von Thomas Hartmann
Bezüge
Internet-Referenz

Anmerkung zu BGH, Urteil vom 29. April 2010 – BGH 29.04.2010 Aktenzeichen I ZR 69/08 – Vorschaubilder

VerfasserIn / HerausgeberIn: 
Conrad, Albrecht
Publikationsinformationen
Publikationstyp: 
Zeitschriftenaufsatz
Erscheinungsjahr: 
2010
Erscheinungsort: 
München
Erschienen in: 
Zeitschrift für Urheber- und Medienrecht (ZUM)
Band/Heft/Nummer: 
7
Jahrgang: 
54
Seiten von-bis: 
585-590

Kommentar zur Thumbnail-Entscheidung des BGH  - Urteil vom 29.04.2010 - I ZR 69/08

Der Täter heißt Google

VerfasserIn / HerausgeberIn: 
Müller, Reinhard
Untertitel & Titelzusatz
Untertitel: 
Ein Urteil für das Urheberrecht und gegen Suchmaschine
Publikationsinformationen
Publikationstyp: 
Zeitungsartikel
Erscheinungsdatum: 
21. Oktober 2008
Erscheinungsort: 
Frankfurt am Main
Erschienen in: 
Frankfurter Allgemeine Zeitung
Seiten von-bis: 
10

Bericht zum Urteil des LG Hamburgs (Aktenzeichen 308 O 42/06, 248/07) zur Google-Bildersuche. 

Zweierlei Maß: Die Ministerin und die Zwangskollektivierung

VerfasserIn / HerausgeberIn: 
Scheele, Juergen
Publikationsinformationen
Publikationstyp: 
Internetdokument
Sprache der Publikation: 
Deutsch
Erscheinungsdatum: 
16. Juni 2010
Erschienen in: 
Digitale Linke

Juergen Scheele befasst sich mit den Aussagen der Bundesjustizministerin zur Kulturflatrate und zum Leistungsschutzrecht für Presseverleger in ihrer Berliner Rede zum Urheberrecht vom 14.06.2010. Er sieht einen klaren Widerspruch und spricht von einer "Kulturflatrate Presse". Desweiteren erläutert er die Schwierigkeiten, in digitalen Kontexten zwischen Erst- und Zweitverwertung zu differenzieren.

Internet-Referenz

Offener Brief an die Bundesjustizministerin: 6 Fragen zum Leistungsschutzrecht

VerfasserIn / HerausgeberIn: 
Ehmann, Timo
Publikationsinformationen
Publikationstyp: 
Internetdokument
Sprache der Publikation: 
Deutsch
Erscheinungsdatum: 
16. Juni 2010
Erschienen in: 
CARTA

Abstract:

"Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat sich in ihrer “Berliner Rede zum Urheberrecht” für ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger ausgesprochen. Dies wirft viele Fragen auf: Wie passt das Leistungsschutzrecht zur in der Rede dargestellten zentralen Rolle des Urhebers in der kommenden Urheberrechtsnovelle? Welche Konsequenz wird aus dem BGH-Urteil zur Bildersuche gezogen?

Internet-Referenz

Aufatmen nach BGH-Urteil zur Google-Bildersuche: Suchmaschinenbetreiber haften nur bei Hinweis auf Rechtswidrigkeit

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat heute sein Urteil zur Google Bildersuche verkündet: Die Vorschaubilder (sogenannte Thumbnails) verstoßen demnach nicht gegen deutsches Urheberrecht. Über den vorliegenden Einzelfall hinaus hat sich der BGH generell dazu geäußert, unter welchen Umständen Suchmaschinenbetreiber deutsches Urheberrecht verletzen. Suchmaschinenbetreiber dürfen demnach Bilder als Thumbnails grundsätzlich ohne weiteres anzeigen.

Inhalt abgleichen