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Piratenpartei Deutschland
Piratenpartei zu § 52a UrhG
Das Vorschlagspapier zu Änderungen und Anpassungen des deutschen Urheberrechtsgesetzes, das die Piratenpartei Deutschland auf ihrem diesjährigen Bundesparteitag vorlegte, enthält einige, für das Wissenschaftsurheberrecht und damit die entsprechenden Urheberrechtsschranken relevante Passagen. Weiterlesen
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Piratenpartei für weitreichendes Zweitverwertungsrecht
Auf ihrem Bundesparteitag 2011 diskutierte die Piratenpartei Deutschland Aspekte des Urheberrechtsgesetzes, die ihrer Meinung einer Anpassung bzw. Änderung bedürfen - vgl. dieses Dokument. Zum Zweitverwertungsrecht, also zum § 38 UrhG, finden sich darin folgende Überlegungen, die die Reichweite eines Zweitverwertngsrecht von wissenschaftlichen Veröffentlichungen auf journalistische Publikationen erweitern: Weiterlesen
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Piratenpartei gegen Begrenzung von 52b auf elektronische Leseplätze
Die Piratenpartei Deutschland diskutierte auf ihrem Bundesparteitag 2011 u.a. mögliche Änderungen und Anpassungen des Urheberrechtsgesetzes. In dem dazu gehörigen Entwurf findet sich auch ein Abschnitt zu § 52b UrhG (dort Punkt 32). In diesem heißt es:
32 - Neuregelung der Wiedergabe von Werken in öffentlichen Einrichtungen. (§52b) Weiterlesen
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