Festschrift

Festschrift für Achim Krämer zum 70. Geburtstag am 19. September 2009

VerfasserIn / HerausgeberIn: 
Blaurock, Uwe
Publikationsinformationen
Publikationstyp: 
Sammelband
Sprache der Publikation: 
Deutsch
Erscheinungsjahr: 
2009
Erscheinungsort: 
Berlin
Verlag: 
de Gruyter Recht
Umfang: 
776 Seiten
ISBN/ISSN: 
978-3-89949-558-4

Verlagsinformation:

"Mit dieser Festschrift wird ein Gelehrter geehrt, dessen überragendes juristisches Fachwissen sich immer mit einer weitgespannten Allgemeinbildung, insbesondere auf den Gebieten der Kunst, der Musik, der Literatur und vor allem auch der Theologie,verbunden hat. Zu seinem 70. Geburtstag am 19. September 2009 überreichen Freunde, Kollegen und Wegbegleite rAchim Krämer damit einen spätsommerlichen Strauß unterschiedlicher fachlicher und literarischer Provenienz."

Populäre Irrtümer im Urheberrecht

VerfasserIn / HerausgeberIn: 
Berger, Mathis; Macciacchini, Sandro
Untertitel & Titelzusatz
Untertitel: 
Festschrift für Reto M. Hilty
Publikationsinformationen
Publikationstyp: 
Sammelband
Sprache der Publikation: 
Deutsch
Erscheinungsjahr: 
2008
Erscheinungsort: 
Zürich, Basel, Genf
Verlag: 
Schulthess
Umfang: 
117 Seiten
ISBN/ISSN: 
9783725555772
Internet-Referenz

Ius auctoris vindicatum

VerfasserIn / HerausgeberIn: 
Internationale Gesellschaft für Urheberrecht e.V.
Untertitel & Titelzusatz
Untertitel: 
Beiträge zur internationalen Entwicklung des Urheberrechts; Festgabe f. Erich Schulze zur Vollendung seines 60. Lebensjahres am 1. Februar 1973
Publikationsinformationen
Publikationstyp: 
Sammelband
Sprache der Publikation: 
Deutsch
Erscheinungsjahr: 
1973
Erscheinungsort: 
München
Verlag: 
Vahlen
ISBN/ISSN: 
3-8006-0224-5

UrhG § 38 Beiträge zu Sammlungen [01.01.1966]

(1) Gestattet der Urheber die Aufnahme des Werkes in eine periodisch erscheinende Sammlung, so erwirbt der Verleger oder Herausgeber im Zweifel ein ausschließliches Nutzungsrecht zur Vervielfältigung und Verbreitung. Jedoch darf der Urheber das Werk nach Ablauf eines Jahres seit Erscheinen anderweit vervielfältigen und verbreiten, wenn nichts anderes vereinbart ist.

(2) Absatz 1 Satz 2 gilt auch für einen Beitrag zu einer nicht periodisch erscheinenden Sammlung, für dessen Überlassung dem Urheber kein Anspruch auf Vergütung zusteht. Weiterlesen

Inkrafttreten am: 
01.01.1966
Fassung von Paragraph: 
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