UrhG § 137k Übergangsregelung zur öffentlichen Zugänglichmachung für Unterricht und Forschung
Enthaltene Fassungen
- §137k Übergangsregelung zur öffentlichen Zugänglichmachung für Unterricht und Forschung [11.12.2008]
- §137k Übergangsregelung zur öffentlichen Zugänglichmachung für Unterricht und Forschung [16.11.2006 - 11.12.2008]
- §137k Übergangsregelung zur öffentlichen Zugänglichmachung für Unterricht und Forschung [13.09.2003 - 16.11.2003]
Paragraph (Nummer)
137k
Gehört zu Gesetz
Verweisende Publikationen
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