Heute das Thema des Tages: Der BGH verweist den Fall Perlentaucher vs. FAZ/SZ an das OLG Frankfurt/Main zurück. Mehr bei IUWIS: BGH hebt Perlentaucher-Entscheidung auf. Aktuelles auch bei Twitter mit dem Hash-Tag #Perlentaucher.
Der Bundesgerichtshof hebt die Entscheidung der Vorinstanzen auf. Inwieweit Abstracts von Buchrezensionen im Stile Perlentauchers zulässig sind, bleibt damit weiterhin unklar. Die heute anlässlich der Urteilsverkündung herausgegebene Pressemitteilung deutet an, dass auch Zusammenfassungen rhetorisch beschlagener Rezensionen grundsätzlich "freie Bearbeitungen" im Sinne von § 24 UrhG und damit urheberrechtlich rechtmäßig sein können. Der Bundesgerichtshof schreibt in seiner heutigen Pressemitteilung: Weiterlesen
Für den kommenden Mittwoch (01.12.2010) ist beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe die Verkündung des Urteils im Fall Frankfurter Allgemeine Zeitung gegen Perlentaucherangesetzt. Diese war ursprünglich auf den 30.09.2010 terminiert, wurde jedoch kurzfristig verschoben.Weiterlesen
*** UPDATE 27.09.2010, 13:59 Uhr- BGH vertagt erneut!
Wie soeben bekannt wurde, hat der Bundesgerichtshof die Urteilsverkündung erneut, diesmal auf den 01.12.2010, verlegt (BGH-Terminvorschau, Hinweis auf Perlentaucher.de).***Weiterlesen
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