"Der Grossist Libri verzichtet auf die Verwendung von Buchrezensionen der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) und der Süddeutschen Zeitung. Der Grund dafür ist ein Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt."
"Viele Wissenschaftler machen ihre Publikationen schon heute der Öffentlichkeit kostenfrei zugänglich. Diese Praxis wird als Open Access bezeichnet. Die Frankfurter All-gemeine Zeitung (FAZ) hat am 26. Oktober 2011 einen Namensbeitrag des stellvertretenden Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Günter Krings, veröffentlicht, der zum einen nicht die von den meisten Wissenschaftlern geteilte Position zu Open Access widerspiegelt und zum anderen ein schiefes Licht auf die Debatte wirft."
"Frankfurter Allgemeine Zeitung vermarktet Volltextdatenbank jetzt auch als CD-Rom und online / Informationsnachfrage wächst "
Der Autor berichtet über Entwicklungen zu elektronischen Ausgaben von Tageszeitungen im Jahr 1993 und weist am Rande auf urheberrechtliche Fragen hin (elektronische Pressespiegel).
"Die Freiburger Sportmedizin rückt nach dem Doping-Skandal wegen einer Plagiatsaffäre in den Mittelpunkt. Zwei wissenschaftliche Arbeiten sind nach einem Vergleich durch die F.A.Z. in großen Teilen identisch - und brachten den Autoren Promotion und Habilitation."
"Druck aus dem Netz: In einer gemeinsamen Aktion suchen Internetnutzer nach weiteren Stellen, die Verteidigungsminister Guttenberg bei seiner Doktorarbeit kopiert haben könnte. Und sie werden fündig. Die Uni Bayreuth gibt ihm eine 14-Tage-Frist zur Stellungnahme."
" "SZ" und "FAZ" machen außerdem das Urheberrecht geltend: Schon für wenige Wörter aus dem Artikel soll eine Genehmigung nötig sein. Das Zitatrecht bestimmt, dass einzelne Sätze oder Gedankengänge ohne Genehmigung übernommen werden dürfen, wenn das Zitat in einer Beziehung zur eigenen Leistung steht. " Weiterlesen
Und noch immer hat niemand so richtig gewonnen: Weder perlentaucher.de noch die FAZ oder die Süddeutsche, die gegen Abstracts von Buchrezensionen der Verlage vorgehen, sind nach der lang erwarteten Entscheidung des BGH eindeutige Sieger. Die Bundesrichter verwiesen zurück, stellten aber durchaus schon ein paar Dinge klar.