Der Bundesgerichtshof hebt die Entscheidung der Vorinstanzen auf. Inwieweit Abstracts von Buchrezensionen im Stile Perlentauchers zulässig sind, bleibt damit weiterhin unklar. Die heute anlässlich der Urteilsverkündung herausgegebene Pressemitteilung deutet an, dass auch Zusammenfassungen rhetorisch beschlagener Rezensionen grundsätzlich "freie Bearbeitungen" im Sinne von § 24 UrhG und damit urheberrechtlich rechtmäßig sein können. Der Bundesgerichtshof schreibt in seiner heutigen Pressemitteilung: Weiterlesen
Till Kreutzer wundert sich darüber, dass in den ersten beiden Instanzen des Prozesses der Tageszeitungen FAZ/SZ gegen dasFeuilleton-Onlineportal Perlentaucher der urheberrechtliche Grundsatz der "Trennung von Form und Inhalt" nicht zu tragen gekommen und stellt fest, dass "einen Text in eigenen Worten wiederzugeben (...) keine Urheberrechtsverletzung" sei.Weiterlesen
Julia Schulz fasst den Verlauf der Rechtsstreitigkeiten zwischen den Tageszeitungen FAZ, bzw. SZ und dem Feuilleton-Onlineportal Perlentaucher und die jeweiligen Urteile in erster und zweiter Instanz zusammen und weist daraufhin, dass das ausstehende höchstinstanzliche Urteil des BGH am 15.Weiterlesen
Mara Delius hat für die Frankfurter Allgemeine Zeitung die Google-Zentrale im kalifornischen Mountain View besucht und sich mit dem bei Google zuständigen Juristen für geistiges Eigentum, Alexander Macgillivray, unterhalten. Dieser betont, dass Google das Thema Urheberrecht sehr ernst nimmt und das Google Books-Projekt vollkommen urheberrechtskonform ist.Weiterlesen
Die Bundesjustizministerin Brigitte Zypries wird heute in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung von Hannes Hintermeier und Jürgen Kaube zu den verschiedenen Themen aus der aktuellen Debatte von der Rolle des Urheberrechts im Internet allgemein über das Google Book Settlement und der Position der VG Wort bis zum Loi Hadopi befragt. Weiterlesen