BGH hebt Perlentaucher-Entscheidung auf

Der Bundesgerichtshof hebt die Entscheidung der Vorinstanzen auf. Inwieweit Abstracts von Buchrezensionen im Stile Perlentauchers zulässig sind, bleibt damit weiterhin unklar. Die heute anlässlich der Urteilsverkündung herausgegebene Pressemitteilung deutet an, dass auch Zusammenfassungen rhetorisch beschlagener Rezensionen grundsätzlich "freie Bearbeitungen" im Sinne von § 24 UrhG und damit urheberrechtlich rechtmäßig sein können. Der Bundesgerichtshof schreibt in seiner heutigen Pressemitteilung: 

"Bei der Beurteilung ist zu berücksichtigen, dass in aller Regel nur die sprachliche Gestaltung und nicht der gedankliche Inhalt einer Buchrezension Urheberrechtsschutz genießt. Es ist urheberrechtlich grundsätzlich zulässig, den Inhalt eines Schriftwerks in eigenen Worten zusammenzufassen und diese Zusammenfassung zu verwerten. Deshalb ist es von besonderer Bedeutung, in welchem Ausmaß die Abstracts originelle Formulierungen der Originalrezensionen übernommen haben." [Hervorhebung des Autors]

Näheres wird sich aus dem Urteil erst ableiten lassen, wenn die Urteilsbegründung veröffentlicht wird. Mit der Urteilsveröffentlichung des Ersten Zivilsenats ist erfahrungsgemäß erst in einigen Monaten zu rechnen.

BGH Urteil vom 01.12.2010 – I ZR 12/08 und I ZR 13/08 ("Perlentaucher")

 

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Volltexte der Urteile jetzt verfügbar

Der Bundesgerichtshof hat nun in der Rechtssache Perlentaucher die Urteile mit Urteilsbegründungen (F.A.Z. als Klägerin bei I ZR 12/08; S.Z. als Klägerin bei I ZR 13/08) in seine Entscheidungsdatenbank eingestellt. Die Verlinkungen dorthin sind oben in "Links zum Thema" ergänzt.